betriebsratswahl.deSeminare

Tipp-Fehler auf dem Stimmzettel

P
pollisbest
Mrz 2019 bearbeitet

Hallo,

auf dem Stimmzettel zur Listenwahl ist ein Tipp-Fehler aufgetreten. Leider erst nach dem Versand der Briefwahlunterlagen festgestellt. Bei einem Namen eines Kandidaten fehlt ein Buchstabe. Sind die Stimmzettel bzw. die bereits erfolgten Stimmabgaben ungültig ?

69203

Community-Antworten (3)

C
celestro

11.03.2019 um 11:06 Uhr

Bei einer Listenwahl wählt man ja die Liste und nicht die einzelnen Kandidaten. Könnte der Fehler zu Verwechslungen führen ? Eher nicht ... würde da demnach kein großes Problem drin sehen.

C
Challenger

11.03.2019 um 11:52 Uhr

Ich spinne den Faden von celestro mal weiter. Könnte der Tippfehler zu einer erfolgreichen Wahlanfechtung nach §19 BetrVG führen ? Dies halte ich für unwahrscheinlich.

P
Pjöööng

11.03.2019 um 12:30 Uhr

Im Gegensatz zu celestro und Challenger weiß ich nicht, wie schwerwiegend der Fehler ist. Ein "Hermann Straußenfeld" statt eines "Herrmann Straußenfeld" dürfte wohl unbedenklich sein. "Walter Schütz" statt "Walter Schütze" könnte hingegen ein Problem sein wenn es beide Namen im Betrieb gibt.

Ist aber auch egal: Der Wahlvorstand führt die Wahl durch und danach wird sich dann herausstellen ob jemand die Wahl anficht. Dann entscheiden ggf. die Richter.

Ihre Antwort