Benachrichtigung Arbeitgeber
Hallo zusammen, in welcher Form sollte man den Arbeitgeber benachrichtigen, dass ein Ersatzmitglied das Amt eines ausgeschiedenen BR-Mitglieds übernimmt, per E-Mail? Und sollte auch das der Gewerkschaft neu mitgeteilt werden?
Community-Antworten (7)
07.03.2019 um 08:56 Uhr
Die Form sollte höflich sein. Wie schreibt Ihr denn für gewöhnlich an den ArbGeb? Wir nehmen ganz normal einen Kopfbogen und schreiben dann da drauf, was los ist. Also: BRM xxx hat zum xxx sein BR Mandat niedergelegt. Aus dem Ergebnis der BR- Wahl vom xxx rutscht Ersatzmitglied xxx nun als ordentliches Mitglied in das Gremium nach. Und ja- auch das teilen wir den im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften mit.
07.03.2019 um 11:36 Uhr
Seitdem ich BRV bin habe ich seit über 15 Jahren es immer so gehalten, dass ich der GL persönlich mitgeteilt habe, dass XYZ aus dem BR ausgeschieden ist und dafür ZYX nachrückt. Gleichzeitig habe ich einen ein freundlich formuliertes Schreiben (wie Takkus geschrieben hat) auf Firmenbriefbögen überreicht.
Die Gewerkschaft habe ich über den Wechsel per Telefon informiert und den Sekretär gefragt, wie er die schriftliche Bestätigung haben möchte.
07.03.2019 um 12:01 Uhr
Wieso teilt ihr das der Gewerkschaft mit? Habt ihr beide in eurem Betrieb reine Gewerkschaftslisten? Mit mir würdet ihr ein echtes Problem bekommen, wenn ich als Nachrücker kein Gewerkschaftsmitglied wäre.
07.03.2019 um 12:21 Uhr
Also das frage ich mich auch.... warum muss die Gewerkschaft informiert werden? Ist ja nett, aber Betriebsratsarbeit hat nichts mit Gewerkschaftsarbeit zu tun. Es mag sich bedingen und beide Seiten voneinander profitieren, aber eine Meldepflicht wäre mir neu.
07.03.2019 um 12:23 Uhr
Wir beziehen uns auf den § 18 Wahlordnung zur Betriebsratswahl. Eine Abschrift der Wahlniederschrift wird ja auch an die Gewerkschaften gesendet. Somit unterrichten wir sie auch wenn es Veränderungen im Laufe der Amtsperiode im Betriebsrat gib.
07.03.2019 um 13:59 Uhr
Hallo, vielen Dank für die Antworten, meine Frage war nur dahin gehend gestellt ob eine E-Mail reicht oder ob ein Originalschreiben versendet oder übergeben werden sollte
07.03.2019 um 16:39 Uhr
Mach es doch auf Kopfbogen. Was hindert Dich dran? Wenn die gängige Kommunikation bei Euch E- Mail ist, dann mach es halt so. Eine Formvorschrift ist mir so spontan nicht bekannt.
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