Teilnahme an Betriebsversammlung (Wahlversammlung) eingeladen - Darf die Geschäftsführung daran teilnehmen?
In unserem Betrieb gibt es bis dato noch keinen Betriebsrat. Jetzt hat die Gewerkscahft zu einer Wahlversammlung eingeladen. Darf unser Chef bzw. die Geschäftsführung daran eigentlich teilnehmen?
Community-Antworten (1)
13.07.2007 um 15:37 Uhr
Gemäß Fitting §17 Rn 24 sind die in § 5 (2)-(4) BetrVG genannten Personen nicht teilnahmeberechtigt.
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