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Teilnahme an Betriebsversammlung (Wahlversammlung) eingeladen - Darf die Geschäftsführung daran teilnehmen?

I
Ilona
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Betrieb gibt es bis dato noch keinen Betriebsrat. Jetzt hat die Gewerkscahft zu einer Wahlversammlung eingeladen. Darf unser Chef bzw. die Geschäftsführung daran eigentlich teilnehmen?

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Community-Antworten (1)

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Petrus

13.07.2007 um 15:37 Uhr

Gemäß Fitting §17 Rn 24 sind die in § 5 (2)-(4) BetrVG genannten Personen nicht teilnahmeberechtigt.

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