Erstellt am 07.07.2007 um 17:06 Uhr von Lotte
karin,
Neuwahlen müsstet Ihr tatsächlich einleiten (siehe § 13 BetrVG). Also erstmal einen Wahlvorstand bestimmen. Aber wie wollen sie denn die Neuwahl blockieren, sie sind doch gar keine BRM mehr?
Hol am besten die Gewerkschaft mit ins Boot. Ihr beiden verbliebenen habt jedenfalls noch ein Mandat bis zur Neuwahl, länstens bis zum 31.05.2010:
Dazu Däubler in § 22, RN 13: "Kommt eine Neuwahl aus irgendeinem Grunde nicht zustande, führt der bisherige BR bzw. Rumpf-BR die Geschäfte in vollem Umfang weiter, längstens jedoch bis zum 31. 5. des Jahres der regelmäßigen BR-Wahlen..."
Erstellt am 07.07.2007 um 21:25 Uhr von Der alte Heini
Der noch amtierende Betriebsrat bestellt den Wahlvorstand und führt die Geschäft des BR weiter.
Der Wahlvorstand muss aber mindestens aus drei wahlberechtigten Arbeitnehmern bestehen. Bekommt ihr den Wahlvorstand nicht zusammen, sieht es schlecht aus für eure Betriebsratswahl.
Stellen sich nicht genügend Kandidaten für die Betriebsratswahl zur Verfügung, so müsst ihr auf die nächst niedriger Betriebsgröße zurückrechnen, also auf einen einer BR. Wenn die Blockierer nicht Wählen wollen, dann wählen die Kandidaten sich eben selber.
Erstellt am 07.07.2007 um 21:33 Uhr von Lotte
Heini,
ja, an die drei vom Wahlvorstand dachte ich auch schon, aber bei mindestens 21 MA wird sich doch wohl einer finden lassen, der die beiden unterstützt.