Evtl Wiederwahl eines zurückgetreten BR
Guten Tag, unser einköpfiger Betriebsrat hat mit Wirkung zum 31.07.07 sein Amt niedergelegt. Nun wählen wir neu (jetzt aber dreiköpfig). Der ehemalige BR möchte sich u.U. wieder neu aufstellen, weil dann die BR-Arbeit durch drei Personen geteilt wird. Meines Erachtens nach ok, aber es gibt Zweifler, die behaupten, daß dies nicht rechtens ist. § 8 BVG sagt zu diesem Thema nichts gegenteiliges aus. Wer weiß u.U. einen Rechtshinweis in dieser Sache ?
Community-Antworten (5)
02.07.2007 um 22:23 Uhr
Wiski, durch den Rücktritt verliert man nicht sein passives Wahlrecht, genausowenig wie das aktive! Du wirst keinen Hinweis dazu finden, da die Wählbarkeit nur von der Betriebszugehörigkeit und vom Status des AN abhängig ist.
02.07.2007 um 22:28 Uhr
Wiski, Zweifler und Neider gibt es immer wieder.
Die Ausführungen von Lotte sind nicht zu beanstanden !! schleim
03.07.2007 um 01:34 Uhr
Hallo Lotte und Heino,
vielen Dank für Eure Unterstütung, bin ja auch der Meinung, wollte es aber auch noch aus anderem Munde hören. Vielen Dank lg Wiski
03.07.2007 um 06:41 Uhr
Hallo Heino,
manche machen einem doch tatsächlich ein "o" für ein " i " vor.
Was für nette Worte du doch manchmal finden kannst.
03.07.2007 um 07:08 Uhr
@pirat, wollen wir's hoffen, dass "Heino" nicht auch noch anfängt zu singen.... ;-))
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