Erstellt am 02.07.2007 um 20:23 Uhr von Lotte
Wiski,
durch den Rücktritt verliert man nicht sein passives Wahlrecht, genausowenig wie das aktive!
Du wirst keinen Hinweis dazu finden, da die Wählbarkeit nur von der Betriebszugehörigkeit und vom Status des AN abhängig ist.
Erstellt am 02.07.2007 um 20:28 Uhr von Der alte Heini
Wiski,
Zweifler und Neider gibt es immer wieder.
Die Ausführungen von Lotte sind nicht zu beanstanden !!
*schleim*
Erstellt am 02.07.2007 um 23:34 Uhr von Wiski
Hallo Lotte und Heino,
vielen Dank für Eure Unterstütung, bin ja auch der Meinung, wollte es aber auch noch aus anderem Munde hören.
Vielen Dank
lg
Wiski
Erstellt am 03.07.2007 um 04:41 Uhr von pirat
Hallo Heino,
manche machen einem doch tatsächlich ein "o" für ein " i " vor.
Was für nette Worte du doch manchmal finden kannst.
Erstellt am 03.07.2007 um 05:08 Uhr von Mona-Lisa
@pirat,
wollen wir's hoffen, dass "Heino" nicht auch noch anfängt zu singen.... ;-))