Guten Abend, wir haben in unserer Firma folgendes Problem:

Ein Mitarbeiter wurde zum 30.06.2007 entlassen . Als dieser von seiner Kündigung erfuhr, fädelte er alles so ein, dass ein Betriebsrat (es ist der erste Betriebsrat in unserer Firma) gewählt wird. Hierfür holte er sich Hilfe von Verdi.
Da Listenwahl gewünscht wurde, stellten sich vier Listen zur Wahl. Am 21.06.2007 fand dann die Wahl statt. Es sieht nun so aus, dass die Liste 1 (Verdi) 6 Mitarbeiter und die Liste 3 (wir) 3 Mitarbeiter im Betriebsrat stellen. Die Mehrheit liegt bei Liste 1, jedoch liegen zwischen der Liste 1 und Liste 3 nur 60 Wählerstimmen. Nun soll am 28.06.2007 die konstitutive Wahl statt.

Unser Problem ist, dass Liste 1 den Vorsitzenden und den Stellvertreter untereinander längst festgelegt hat und wir somit ausgegrenzt werden. Der 28.06.2007 wird also für uns zur farce. Der Mitarbeiter, der zum 30.06.2007 gekündigt wurde, will sich zum Vorsitzenden wählen lassen, damit er auf Wiedereinstellung klagen kann. Kann dies von uns verhindert werden? Können wir etwas unternehmen bzw. gibt es einen § der dies nicht erlaubt und zulässt?

Weiterhin ist es uns wichtig zu wissen, ob wir Ansprüche stellen können (immerhin ein drittel der Kollegen hat uns gewählt), dass wir den Stellvertreter stellen? Ist dies geregelt oder können wir nur hoffen, dass sie uns dies gewähren? Bevor diese Frage kommt, alle bei uns beschäftigten Mitarbeiter sind Angestellte.

Es wäre wirklich klasse, wenn Ihr uns schnell Tipps bzw. Anregungen geben könnt, wie wir uns am besten am 29.06.2007 Verhalten und das bestmögliche Ergebnis für uns rausholen können.

Für eure Antworten danken wir euch schon jetzt.

Mfg
Nohl