Ausschluss von BR-Mitgliedern
Ist es Betriebsverfassungsechtlich möglich, nach einer Neuwahl des Betriebsrates, die BRM des alten BRs welche wieder neu ins Gremium gewählt worden sind hinaus zu klagen , wenn zweifelsfrei festgesellt wird, dass Betriebsvereinbahrungen ohne den notwendigen Beschluss des BR-Gremiums unterschrieben worden sind. Auch wenn dieses 1 oder 2 Jahre schon zurück liegt?
Community-Antworten (3)
19.06.2007 um 08:25 Uhr
§23 Abs.1 BetrVG, die Verfehlungen sind mit der Neuwahl hinfällig, da der zu diesem Zeitpunkt tätige BR nicht mehr im Amt ist. Ihr könnt´s ja mal bei Gericht versuchen.
19.06.2007 um 08:47 Uhr
@Maclogic, das sind zwei paar Stiefel! Eure Belegschaft hat entschieden, dass diese "alten" BR-Mitglieder zum neugewählten Gremium dazugehören sollen. Das habt ihr (Gremium) so zu akzeptieren. "Verfehlungen" sind, so wie Frank B bereits sagte hiermit hinfällig. Abgesehen davon würde diese Begründung für einen Ausschluss sowieso nicht reichen... Das Gesetz spricht von einer "groben Pflichtverletzung". Da müssten schon knallharte Dinge passiert sein, dass ein Richter BR-Mitglieder "vor die Tür" setzt. Eine Möglichkeit wäre doch, diese Betriebsvereinbarungen zu kündigen und neu zu verhandeln. (die sind ohne den nötigen Beschluss sowieso ungültig) Dann stehen euch alle Wege offen, dieses Mal gesetzeskonform zu handeln...
19.06.2007 um 09:55 Uhr
Hallo Maclogic,
nein ihr habt in dieser Sache keine Möglichkeiten.
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