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Neuwahlen?

B
Bennie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben am 3.5.05 einen Betriebrat erstmals gewählt. Im Frühjahr 2006 (1.März-31.Mai) wurde allgemein neu gewählt. Hätten wir auch neu wählen müssen? Inwieweit gilt hier die Jahresfrist, dass erneut gewählt werden muß?

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Community-Antworten (5)

D
Dame

13.06.2007 um 16:27 Uhr

Hallo Benny,

ja ihr hättet neu wählen müßen!!! §13 Abs. 3 BetrVG. Es gibt bei euch also keinen gültigen Betriebsrat mehr. Wahvorstand bilden und schnellstens neue Wahl und diesmal die nächsten Wahlen nicht verschlafen.

W
Wichtelmaennchen

13.06.2007 um 16:31 Uhr

Hallo,

§ 13 BetrVG Zeitpunkt der Betriebsratswahlen

(3) Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.

Heißt Beginn des Zeitraums ist der 01. März, ihr habt am 03.05 gewählt, weniger als 1 Jahr, keine Neuwahlen. Neuwahlen dann ganz normal im Zeitraum vom 01.3.2010 bis 31.05.2010 Sieht das jemand anders?

Viele Grüße

R
RolfH

13.06.2007 um 16:34 Uhr

Ja Wichtelmaennchen, sehe ich auch so. Keine Neuwahl nötig. Erst wieder im richtigen Zeitraum 2010. Ich denke "Dame" liegt hier falsch

W
Wichtelmaennchen

13.06.2007 um 16:35 Uhr

@ Dame...

  1. sehe ich, wie geschrieben gaaaanz anders
  2. was ist denn ein ungültiger BR? also ein ungültiger Lottoschein oder so ist klar aber was ist das?>grins<

Viele Grüße

D
Dame

14.06.2007 um 12:18 Uhr

@all Ja gut ich liege falsch, habe wohl nicht ganz richtig die Frage gelesen. Ist ja noch kein Jahr im Amt. Sorry!

Viele Grüße

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