Erstellt am 11.05.2007 um 10:10 Uhr von hans
Tja, sofort zur Gewrrkschaft und dort um Bestellung nach §16(2) nachsuchen.
Aber mal so unter uns... Wenn sich nicht mal drei (3) ! für den WV finden, habt Ihr überhaupt genug Kandidaten für das Amt????
Erstellt am 11.05.2007 um 10:15 Uhr von Sabi
Ich muss dir ehrlich sagen, dass ich hoffe, dass wir einen Schüler mit an Bord bekommen. Leider ist das absolute Notlage und wir haben kaum ne andere Chace. Sehr viele neue Mitarbeiter, die noch nicht wählbar sind, davon abgesehen sind viele befristet und/oder in Probezeit
Erstellt am 11.05.2007 um 10:22 Uhr von hans
Tja, was soll man dazu sagen... Ausser das ihr *jederzeit* (wieder) einen BR wählen könnt....
Zum Schüler.... Volljährigkeit ist Voraussetzung.
Erstellt am 11.05.2007 um 10:23 Uhr von Sabi
was passiert aber, wenn wir gar keinen WV zusammenbekommen?? Bleibt der alte BR oder gibt dann keinen mehr??
Erstellt am 11.05.2007 um 10:35 Uhr von Biberrat
Hallo Sabi,
wieso willst Du denn dieses Jahr wählen?
Erforderlich ist es mitnichten .
Siehe DKK §13 III.Rdn7 BetrVG.
Gruß
Biberrat
Erstellt am 11.05.2007 um 10:58 Uhr von Sabi
Biberrat,
unsere Anzahl der BR- Mitglieder war zum damaligen Zeitpunkt 5. Jetzt sind wird ab Ende Juni nur noch 4, davon ist ein BR- Mitglied schon seit längerem krank. So wie ich das im BetrVG verstanden habe, müssen wir wählen.
Erstellt am 11.05.2007 um 11:19 Uhr von Biberrat
Hallo Sabi,
so genau hast Du das nicht in Deinem Tread beschrieben.
Ist es so, das nach Nachrücken aller Ersatzmitglieder kein
5-er Gremium mehr zustande kommt, sind Neuwahlen zwingend.
Der Rest BR führt die Geschäfte weiter und ist voll handlungsfähig.
Die Wahl muss wohl unverzüglich eingeleitet werden Eure Amtszeit
endet dann mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Gruß
biberrat
Erstellt am 11.05.2007 um 12:48 Uhr von Sabi
Sorry, für Missverständnisse.
Aber mein Problem ist: Was machen wir, wenn kein WV zustande kommt, weil sich keiner bereit erklärt?
Erstellt am 11.05.2007 um 13:45 Uhr von rolfo2
Ist nicht ganz zu verstehen, warum bildet der noch amtierende Betriebsrat keinen Wahlvorstand ?
Notfalls könnt ihr auch vom Arbeitsgericht einen einsetzen lassen.
Erstellt am 11.05.2007 um 13:48 Uhr von Konrad
@sabi
"Wenn kein WV zustande kommt, weil sich keiner bereit erklärt?"
Wie wärs mit den Rest BR als Wahlvorstand?
Wenn es keiner machen will, gibt es eben auch keinen BR in Zukunft mehr.
Aus 30 MA werden sich doch 5 Mutige finden lassen, die WV und sich auch zur Wahl stellen. Jeder Betrieb hat die Arbeitnehmervertretet die sich selber wählen!!!
Erstellt am 11.05.2007 um 17:11 Uhr von Sabi
das Problem, warum der Rest BR keinen WV bildet ist, dass ein BR- Mitglied mit in Elternzeit ist und schon genug mit ehrenamtlicher BR-Arbeit zu tun hat. Die Zeit für WV fehlt leider.
Ich danke Euch aber für die vielen Antworten!
LG, Sabi
Erstellt am 11.05.2007 um 17:54 Uhr von mokkabohne
@sabi: deine letzte Antwort gruselt mich. Hallo? Noch jemand in diesem BR wach? Will das Gremium allen ernstes die Arbeitnehmer ohne BR hängen lassen, nur weil es "schon genug" zu tun hat? Gehts noch?
Falls dem nicht so ist und ihr nur ein Hintertürchen sucht, damit ihr um die Neuwahlen rum kommt... ganz schlechte Idee.