Was tun, wenn ein Wahlvorstand nicht zu stande kommt?
Guten Morgen alle zusammen, wir haben bei uns das Problem, dass viele Mitarbeiter in diesem Jahr das Unternehmen verlassen haben, u.a. auch BR-Mitglieder. Unsere Leitung übt enormen Druck auf die Mitarbeiter aus, viele haben Angst. Zur Zeit haben wir noch ca. 30 Mitarbeiter und müssen jetzt neu wählen. Leider gibt es nicht genügend Leute, die beim WV mitmachen würden. Bedeutet das, dass wir bald keinen BR mehr haben werden, oder gibt es da noch andere Möglichkeiten? Bleibt der alte BR bestehen, wenn kein WV zustande kommt?? Ich hoffe, ihr könnt uns da helfen. Vielen Dank schonmal
Community-Antworten (12)
11.05.2007 um 12:10 Uhr
Tja, sofort zur Gewrrkschaft und dort um Bestellung nach §16(2) nachsuchen. Aber mal so unter uns... Wenn sich nicht mal drei (3) ! für den WV finden, habt Ihr überhaupt genug Kandidaten für das Amt????
11.05.2007 um 12:15 Uhr
Ich muss dir ehrlich sagen, dass ich hoffe, dass wir einen Schüler mit an Bord bekommen. Leider ist das absolute Notlage und wir haben kaum ne andere Chace. Sehr viele neue Mitarbeiter, die noch nicht wählbar sind, davon abgesehen sind viele befristet und/oder in Probezeit
11.05.2007 um 12:22 Uhr
Tja, was soll man dazu sagen... Ausser das ihr jederzeit (wieder) einen BR wählen könnt.... Zum Schüler.... Volljährigkeit ist Voraussetzung.
11.05.2007 um 12:23 Uhr
was passiert aber, wenn wir gar keinen WV zusammenbekommen?? Bleibt der alte BR oder gibt dann keinen mehr??
11.05.2007 um 12:35 Uhr
Hallo Sabi,
wieso willst Du denn dieses Jahr wählen?
Erforderlich ist es mitnichten .
Siehe DKK §13 III.Rdn7 BetrVG.
Gruß
Biberrat
11.05.2007 um 12:58 Uhr
Biberrat, unsere Anzahl der BR- Mitglieder war zum damaligen Zeitpunkt 5. Jetzt sind wird ab Ende Juni nur noch 4, davon ist ein BR- Mitglied schon seit längerem krank. So wie ich das im BetrVG verstanden habe, müssen wir wählen.
11.05.2007 um 13:19 Uhr
Hallo Sabi,
so genau hast Du das nicht in Deinem Tread beschrieben. Ist es so, das nach Nachrücken aller Ersatzmitglieder kein 5-er Gremium mehr zustande kommt, sind Neuwahlen zwingend. Der Rest BR führt die Geschäfte weiter und ist voll handlungsfähig. Die Wahl muss wohl unverzüglich eingeleitet werden Eure Amtszeit endet dann mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Gruß
biberrat
11.05.2007 um 14:48 Uhr
Sorry, für Missverständnisse. Aber mein Problem ist: Was machen wir, wenn kein WV zustande kommt, weil sich keiner bereit erklärt?
11.05.2007 um 15:45 Uhr
Ist nicht ganz zu verstehen, warum bildet der noch amtierende Betriebsrat keinen Wahlvorstand ? Notfalls könnt ihr auch vom Arbeitsgericht einen einsetzen lassen.
11.05.2007 um 15:48 Uhr
@sabi "Wenn kein WV zustande kommt, weil sich keiner bereit erklärt?" Wie wärs mit den Rest BR als Wahlvorstand? Wenn es keiner machen will, gibt es eben auch keinen BR in Zukunft mehr. Aus 30 MA werden sich doch 5 Mutige finden lassen, die WV und sich auch zur Wahl stellen. Jeder Betrieb hat die Arbeitnehmervertretet die sich selber wählen!!!
11.05.2007 um 19:11 Uhr
das Problem, warum der Rest BR keinen WV bildet ist, dass ein BR- Mitglied mit in Elternzeit ist und schon genug mit ehrenamtlicher BR-Arbeit zu tun hat. Die Zeit für WV fehlt leider. Ich danke Euch aber für die vielen Antworten! LG, Sabi
11.05.2007 um 19:54 Uhr
@sabi: deine letzte Antwort gruselt mich. Hallo? Noch jemand in diesem BR wach? Will das Gremium allen ernstes die Arbeitnehmer ohne BR hängen lassen, nur weil es "schon genug" zu tun hat? Gehts noch?
Falls dem nicht so ist und ihr nur ein Hintertürchen sucht, damit ihr um die Neuwahlen rum kommt... ganz schlechte Idee.
Verwandte Themen
Neulinge Betriebsratsgründung - was wenn Kollegen durch Einschüchterungen/Drohungen durch die GL ihre Stimmen enthalten und keine Wahl/BR zu stande kommt?
ÄlterGuten Abend, einige Kollegen haben vor (hoffe dass die meisten Wort halten!) einen Betriebsrat zu gründen. Nach eifrigen Recherchen haben wir festgestellt, dass wir zwar eigentlich das Gesetz auf u
Betriebswahl anfechten
ÄlterGuten Tag, ich habe mal ein paar Fragen zur einer BR Wahl die gerade bei uns im unternehmen läuft bzw. fast gelaufen ist. Das Unternehmen besteht aus ca. 50 Filialen in ganze Deutschland,
Wahlvorstand "behindert" Listenabgabe - einstweilige Verfügung?
ÄlterHallo zusammen, wir haben bei uns folgendes Szenario: Als das Wahlausschreiben verschickt wurde war ich leider im Urlaub und konnte daher die Vorschlagsliste nicht persönlich unterschreiben. Um den
Wahlvorstand verweigert unserer Liste die Teilnahme an der Betriebsratswahl
ÄlterWir haben ausserordentliche Betriebsratswahlen. Der Wahlvorstand wurde eingesetzt und hat seine Arbeit aufgenommen. Nachdem das das Wahlausschreiben aushing, wurden insgesamt 5 Listen bei uns eingerei
Gerichtsentscheidung
ÄlterHallo, leider ist unser Wahlvorstand am Samstag nicht zu Stande gekommen, Wie lange dauert es jetzt erfahrungsgemäß, Bis ein Gericht einen Wahlvorstand eingesetzt?