Welches Ersatzmitglied rückt nach?
Hallo,
eines unserer BR-Mitglieder hat seinen Rücktritt bekannt gegeben. Wir haben noch zwei Nachrücker: Die mit der höheren Stimmenzahl befindet sich seit Januar in Mutterschutz und wird vorraussichtlich die ganzen drei Jahre Erziehungurlaub machen. Wie ist hier mit der Nachrückerschaft zu verfahren?
Gruß und danke für die Hilfe
Community-Antworten (9)
25.04.2007 um 14:47 Uhr
Die Kollegin die sich in Mutterschutz und nachher in Elternzeit befindet kann trotzdem BR Arbeit leisten. Das BR Mandat ist ein Ehrenamt und darf auch während der o.g. Fassen erfühlt werden. Die Kollegin hat Anrecht auf Fahrgeld zur BR Sitzung und notwendiger BR Arbeit, aber nicht auf eine Entschädigung für die geleisteten Stunden. Sie ist also als ordentliches Mitglied in den BR aufzunehmen und der oder die andere Nachrückerin bleibt Ersatzmitglied.
25.04.2007 um 14:55 Uhr
@trulle, habt ihr die Minderheitenregelung beim "Nachrücken" abgeklärt?
Ansonsten würde ich mich mit dem 1. Ersatzmitglied in Verbindung setzen, ob sie trotz Mutterschutz/Erziehungsurlaub als reguläres BR-Mitglied nachrücken will.
25.04.2007 um 20:37 Uhr
@trulle: Meines Erachtens ist die Dame im Mutterschutz in dem Moment "nachgerückt" in dem das andere BRM zurück getreten ist.
Für mich würde sich jetzt nur noch die Frage stellen, ob die Kollegin im Mutterschutz nicht erklären kann, dass sie bis zum Ende der Erziehungszeit verhindert ist oder nicht. So wie ich es bei meinen Schulungen zum BetrVG verstanden habe, ist es nicht notwendig, dass sie auf ihr Amt verzichtet, nur weil sie während ihrer Abwesenheit nicht als BR tätig sein möchte.
25.04.2007 um 20:43 Uhr
@mokkabohne Richtig. Sie ist nachgerückt und wird möglicherweise dauerhaft vertreten!
25.04.2007 um 20:48 Uhr
mokkabohne schreibt: -----So wie ich es bei meinen Schulungen zum BetrVG verstanden habe, ist es nicht notwendig, dass sie auf ihr Amt verzichtet, nur weil sie während ihrer Abwesenheit nicht als BR tätig sein möchte.------
Nein sie braucht nicht auf das Amt verzichten. Sie erklärt, das sie verhindert ist und das nächste Ers Mitgl übernimmt vertretungsweise solange das Amt.
25.04.2007 um 20:49 Uhr
@Heini, irgendwie hast du was mit deinen Augen.....
25.04.2007 um 21:27 Uhr
@Mona-Lisa Heini ist kein Brillenträger!
25.04.2007 um 21:32 Uhr
@Kölner, dann wär's vielleicht dringend notwendig, diesen unseeligen Zustand zu beenden...
25.04.2007 um 21:43 Uhr
@Kölner + Mona-Lisa
Danke :o)
@Heini
DirmeineBrillerüberschieb
Verwandte Themen
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
BR-Wahl - wer rückt nach ?
ÄlterHallo zusammen. Unser Betriebsrat wurde neu gewählt. Liste 2 ist mit 5 Mitgliedern vertreten (davon 3 Frauen) Liste 1 ist mit 4 Mitgliedern vertreten ( davon 1Frau) Liste 1 hat noch 1 Frau als Ersa
Nachrücken der komplizierten Art
ÄlterHallo zusammen, wir haben neu gewählt und der 7er BR besteht aus Mitgliedern von 3 Listen. Liste 1: 12 Personen (4 im neuen Gremium) Liste 2: 1 Person (im neuen Gremium) Liste 3: 3 Personen (2 im ne
Zwei Möglichkeiten des Nachrückens von einer Liste
ÄlterHallo, Erst mal zur Vorgeschichte: Wir hatten eine Listenwahl mit 2 Listen. Ich nenne sie mal Liste "A" und Liste "B". Die Sitzverteilung sah so aus: Liste "A" hatte 8 und Liste "B" hatte 3 Sitze im
Nachrückerreihenfolge bei Sitzverschiebung durch Minderheitenquote
ÄlterHallo alle zusammen, ich habe eine Frage zur Interpretation des Ausgangs unserer Betriebsratswahl. Hier werden von verschiedenen Seiten die Gesetzestexte und Vorgaben unterschiedlich ausgelegt. Unse