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Welches Ersatzmitglied rückt nach?

T
trulle
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

eines unserer BR-Mitglieder hat seinen Rücktritt bekannt gegeben. Wir haben noch zwei Nachrücker: Die mit der höheren Stimmenzahl befindet sich seit Januar in Mutterschutz und wird vorraussichtlich die ganzen drei Jahre Erziehungurlaub machen. Wie ist hier mit der Nachrückerschaft zu verfahren?

Gruß und danke für die Hilfe

6.36509

Community-Antworten (9)

C
Chrisch

25.04.2007 um 14:47 Uhr

Die Kollegin die sich in Mutterschutz und nachher in Elternzeit befindet kann trotzdem BR Arbeit leisten. Das BR Mandat ist ein Ehrenamt und darf auch während der o.g. Fassen erfühlt werden. Die Kollegin hat Anrecht auf Fahrgeld zur BR Sitzung und notwendiger BR Arbeit, aber nicht auf eine Entschädigung für die geleisteten Stunden. Sie ist also als ordentliches Mitglied in den BR aufzunehmen und der oder die andere Nachrückerin bleibt Ersatzmitglied.

M
Mona-Lisa

25.04.2007 um 14:55 Uhr

@trulle, habt ihr die Minderheitenregelung beim "Nachrücken" abgeklärt?

Ansonsten würde ich mich mit dem 1. Ersatzmitglied in Verbindung setzen, ob sie trotz Mutterschutz/Erziehungsurlaub als reguläres BR-Mitglied nachrücken will.

M
mokkabohne

25.04.2007 um 20:37 Uhr

@trulle: Meines Erachtens ist die Dame im Mutterschutz in dem Moment "nachgerückt" in dem das andere BRM zurück getreten ist.

Für mich würde sich jetzt nur noch die Frage stellen, ob die Kollegin im Mutterschutz nicht erklären kann, dass sie bis zum Ende der Erziehungszeit verhindert ist oder nicht. So wie ich es bei meinen Schulungen zum BetrVG verstanden habe, ist es nicht notwendig, dass sie auf ihr Amt verzichtet, nur weil sie während ihrer Abwesenheit nicht als BR tätig sein möchte.

K
Kölner

25.04.2007 um 20:43 Uhr

@mokkabohne Richtig. Sie ist nachgerückt und wird möglicherweise dauerhaft vertreten!

H
Heini

25.04.2007 um 20:48 Uhr

mokkabohne schreibt: -----So wie ich es bei meinen Schulungen zum BetrVG verstanden habe, ist es nicht notwendig, dass sie auf ihr Amt verzichtet, nur weil sie während ihrer Abwesenheit nicht als BR tätig sein möchte.------

Nein sie braucht nicht auf das Amt verzichten. Sie erklärt, das sie verhindert ist und das nächste Ers Mitgl übernimmt vertretungsweise solange das Amt.

M
Mona-Lisa

25.04.2007 um 20:49 Uhr

@Heini, irgendwie hast du was mit deinen Augen.....

K
Kölner

25.04.2007 um 21:27 Uhr

@Mona-Lisa Heini ist kein Brillenträger!

M
Mona-Lisa

25.04.2007 um 21:32 Uhr

@Kölner, dann wär's vielleicht dringend notwendig, diesen unseeligen Zustand zu beenden...

M
mokkabohne

25.04.2007 um 21:43 Uhr

@Kölner + Mona-Lisa

Danke :o)

@Heini

DirmeineBrillerüberschieb

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