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Wahlvorstand

S
Stevi83
Jan 2019 bearbeitet

Hallo Leute , Folgendes , mein BR löst sich langsam auf . Werde wohl oder übel die Mindestgrenze an Mitglieder unterschreiten . Angenommen nächste Woche wird der nächste austreten und ich hab kein Nachrücker , muss ich wählen . Darf ich dann mit der Mindestanzahl von Mitglieder noch ein Wahlvorstand gründen

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Community-Antworten (6)

K
krambambuli

23.01.2019 um 18:04 Uhr

Bei Unterschreitung der Mindestanzahl und fehlenden Ersatzmitgliedern, müssen Neuwahlen angesetzt werden. Ja - der verbleibende BR bestellt den Wahlvorstand.

T
titapropper

23.01.2019 um 18:27 Uhr

Du hast einen eigenen Betriebsrat?

A
AlterMann

23.01.2019 um 21:21 Uhr

Gute Frage, titapropper. Vielleicht liegt da ja auch der Grund, weshalb der BR sich langsam auflöst...

S
Stevi83

23.01.2019 um 22:30 Uhr

Danke für die einzige sinnvolle Antwort krambambuli

C
celestro

24.01.2019 um 00:02 Uhr

Er / Sie ist vermutlich einfach nur BRV und drückt sich etwas unglücklich aus. Also da braucht man nun echt kein Faß aufmachen.

T
takkus

24.01.2019 um 09:38 Uhr

celestro, hier macht niemand ein Fass auf, der oder die Kollegin titapropper hat nur eine Frage gestellt!!

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