Hallo zusammen,

angenommen einer aus dem Wahlvorstand öffnet während der öffentlichen Stimmenauszählung einen Briefumschlag und kommentiert amüsant: "Der hat seinen Namen auf den Briefwahlumschlag geschrieben".
Daraufhin wird der Wahlzettel von einem zweiten entgegengenommen und auf den Stapel der gewählten Liste gelegt.
Einige Zettel später fragt ein Beobachter, ob die Stimme überhaupt gültig ist, wenn das Kuvert mit dem Namen beschriftet wird. Als Antwort bekommt dieser vom Wahlvorstand, es sei doch egal, es könne doch jetzt eh keiner mehr nachvollziehen welcher Wahlzettel in diesem Kuvert lag. Darauf von einem weiteren Beobachter wie von der Pistole geschossen : "Doch, er hat Liste ... gewählt".
Am Ende der Auszählung hat der Wahlvorstand nochmal bei ihrem Anwalt Auskunft gesucht, der aber bestätigte, dass ein Kuvert, auf dem ein Name steht ungültig ist. Den genauen Ablauf kannte der Anwalt nicht. Daraufhin wurde wieder ein Wahlzettel von diesem Stapel entnommen und mit "ungültig" beschriftet und neu berechnet.

Es ist also sehr unglücklich gelaufen. Aber noch rechtens?
Und wie sollten sich die Beobachter daraufhin verhalten?

Viele Grüße