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Wahlvostand auch wenn man schon gekündigt wurde

A
asor
Nov 2016 bearbeitet

Hallo

habe meine Kündigung erhalten und bin unwiderruflich freigestellt. Gewerkschaft hat zur Betriebsversammlung eingeladen. Kündigungsschutzklage läuft. Meine Frage: Ich darf an der Betriebsversammlung teilnehmen darf auch wählen, darf ich auch in den Wahlvorstand gewählt werden? Wie sieht das aus mit jemanden der schon gekündigt wurde, erste Verhandlung war schon und die zweite in zwei Wochen hat? Darf der an der Betriebsversammlung teilnehmen und wählen und auch gewählt werden Prozess geht um Wiedereinstellung.

dank und gruß

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Community-Antworten (1)

RB
Rote Berta

08.03.2007 um 11:35 Uhr

Hallo Asor, meines Erachtens läd der BR zur BetrVers ein, es sei denn Ihr habt noch keinen BR. Solange eine Kündigungsschutzklage läuft bist Du MA des Unternehmens. Du kannst an der Versammlung teilnehmen. Ich denke, Du darfst kandidieren und bist auch wählbar, in der Wählerliste stehst Du aber nicht! Was den Wahlvorstand betrifft, so kann ich nicht weiterhelfen. Trotzdem alles Gute und viel Erfolg. Rote Berta

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