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BR Neuwahl - trotz Abwesenheit kandidieren ?

B
BR2007
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns wird eine BR Neuwahl erforderlich, da die Mindestanzahl der BR Mitglieder unterschritten wurde. Der Betrieb hat zwischen 51 und 100 Beschäftigte, vermutlich wird das vereinfachte Wahlverfahren mit Zustimmung des AG durchgeführt. Die Wahl wird während meines Urlaubs durchgeführt. Jetzt meine Frage: Welche Formalien muß ich einhalten, um trotz Abwesenheit kandidieren zu können? Reicht eine schriftliche Erklärung an den Wahlvorstand und wie muß diese aussehen? Vielen Dank im voraus.

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Community-Antworten (1)

W
w-j-l

05.03.2007 um 21:05 Uhr

Du kannst, wenn die Wahl eingeleitet ist, einen Wahlvorschlag (nur Dein Name, oder auch zusammen mit anderen) mit der erforderlichen Zahl von Stützunterschriften beim Wahlvorstand abgeben.

Wenn Du zusammen mit anderen auf einem Wahlvorschlag kandidierst, dann hat das den Vorteil, dass andere sich während Deiner Abwesenheit ggf. um Rückfragen zum Wahlvorschlag äußern können, falls es Fragen dazu gibt.

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