Ausser-Turnus-mässige BR Wahl?
Mein nächstes Thema: aus Gründen, die mir z.Zt. nicht bekannt sind, finden bei uns BR Wahlen ausserhalb des Turnus statt - ein Jahr vorher (also: 2005 war die letzte Wahl). Wie ist das jetzt: müssten wir als BR den Turnus wieder in die Reihe bringen? Wie sollen wir das am besten machen? Ich habe auch einen Grund für meine Frage: in diesem Jahr stehen etliche Änderungskündigungen / betriebsbedingte Kündigungen an. Unser AG hat sogar den Anwalt gewechselt, nachdem er vorher bei einigen Kündigungen mit dummen Formfehler "gestrandet" ist.... wir haben die Befürchtung, dass der Einsatz des BR ins "Aus" gestellt werden kann, wegen der ausser-Turnus-mässigen Wahlen... sind wir überhaupt "legal"? Danke für Hilfe + Ratschlag!
Community-Antworten (1)
13.02.2007 um 16:36 Uhr
Hallo Deejay der § 13 des BetrVg sagt im Absatz 2 wann ausserhalb der regelmässigen Wahlen der BR neu zu wählen ist. Im Abschnitt (3) wird die Rückführung auf die regelmässigen Termine beschrieben.
Um Stellung zu euren Befürchtungen zu beziehen hast Du zu wenig Infos freigegeben:
- Wann wurde das erste mal ausser der Reihe gewählt und aus welchem Grund?
- Hat der BR zum allgemeinen Wahltermin im letzten Jahr schon ein Jahr amtiert?
- Gibt es einen Grund für die Wahl ausser der Reihe?
Gruss wolle1
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