Höchstzahlen vererben - Wenn Kandidaten aus dem Unternehmen ausscheiden?
Hallo an alle, wir hatten bei uns im Betrieb eine Listenwahl mit 5 Listen. Wir haben das Wahlergebnis ordnungsgemäß ausgerechnet, dabei wurde jedem Kandidaten eine Höchstzahl zugeordnet. Nun zu meiner Frage: Wenn nun Kandidaten aus dem Unternehmen ausscheiden, und aus ihrer Liste wegfallen, geben sie dann auch ihre ursprüngliche Höchtzahl an das in der Liste nächste BR-Mitglied weiter oder behalten sie ihre ursprüngliche Höchstzahl?
Viele Grüße und danke, elmer j. fudd
Community-Antworten (6)
05.02.2007 um 15:17 Uhr
Ich denke mal, das liegt an euch, wie ihr das handhabt. Im BetrVG ist diesbezüglich nichts zu finden.
Wobei ich aber den Status Quo zum Zeitpunkts der Wahl festschreiben würde ( ist anzuraten, da sich ansonsten die Reihenfolge der Vertretungen ändern könnte. Was aber anscheinend von einigen gewünscht wird. ).
Hier würde ich einen TOP vorschlagen und das offiziell per Mehrheit im Gremium festlegen.
05.02.2007 um 15:42 Uhr
Nach §15WO werden die Höchstzahlen den Listen zugeordnet, nicht den Kandidaten. Wenn also ein BR aus Liste X ausscheidet, rückt das nächste Mitglied der Liste X nach, außer es wird die Geschlechterquote verletzt...
05.02.2007 um 16:00 Uhr
Rosenheimer,
wie, im BetrVG ist diesbezüglich nichts zu finden??? Hier gibt es nichts als TOP vorzuschlagen und per Mehrheit im Gremium festzulegen!!!
Ich bin mehr als geneigt, Dir völlige Unkenntnis attestieren zu wollen. Bevor Du demnächst mit solchen Aussagen glänzt, dass im BetrVG diesbezüglich nichts zu finden ist, solltest Du es zumindest einmal gelesen haben!
elmer j. fudd,
ich empfehle, den Regeln des §25 BetrVG Folge zu leisten! Die Höchstzahlen spielen doch zunächst einmal "nur" eine Rolle, um den Sitzanspruch der einzelnen Listen feststellen zu können. Dieser Sitzanspruch bleibt auch erhalten. Fällt ein BRM entweder vorrübergehend oder endgültig aus, rückt ein Ersatzmitglied dieser Liste nach.
Zwingend zu beachten ist jedoch, dass der Sitzanspruch des Minderheitengeschlechts gewahrt bleibt!
Die W.A.F. bietet eine gute Software, die Euch solche Überlegungen ersparen könnte! > http://www.betriebsratgeber.de/wahlhelfer/index.htm
05.02.2007 um 16:08 Uhr
Hatte ich komplett überlesen und daher Asche auf mein Haupt. Aber man lernt ja nie aus.
Und den Rest des Satzes ignoriere ich mal ...
06.02.2007 um 14:43 Uhr
Danke für die vielen Tipps, die bringt etwas Licht ins Dunkel. Wir haben nämlich genau auf Geschlechterquote usw. geachtet beim Nachrücken. Dabei haben wir die Höchstzahlen nicht an die nachrückenden Kollegen der jeweiligen Listen weitergegeben.
gruß, elmer
06.02.2007 um 14:53 Uhr
elmer j. fudd,
sorry, aber Deine letzte Antwort klingt trotzdem nicht vertrauenserweckend! :-))
Ich würde euch wirklich anraten, einmal den oben benannten Wahlhelfer herunterzuladen und Eure Ergebnisse (Nachrücker unter Berücksichtigung der Geschlechterquote betrifft) zu kontrollieren!
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