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Ergebnis der Wahl - Mitteilung an den arbeitgeber

K
klausern
Nov 2016 bearbeitet

hallo

wir sind ein neu gewählter betriebsrat bestehend aus 3 personen

vorsitzender-stellvertreter und schriftführer sind bereits gewählt

muß der ausgang dieser wahl dem arbeitgeber schriftlich mitgeteilt werden

wenn ja in welcher form

vielen dank

6.90902

Community-Antworten (2)

Ä
Ätreppheescher

20.01.2007 um 11:37 Uhr

Hallo klausern,

ja, das muss der AG wissen, da er in der Regel zumindest mit dem BRV als Ansprechpartner zu tun hat. Ihr könnt Euch natürlich auch immer zu viert zusammensetzen.

Es ist zu empfehlen, alles schriftlich zu erledigen.

Gruß

Hugo

K
Kölner

20.01.2007 um 15:07 Uhr

@klausern Zum Schriftführerdasein würde ich dem AG nichts mitteilen.

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