Ergebnis der Wahl - Mitteilung an den arbeitgeber
hallo
wir sind ein neu gewählter betriebsrat bestehend aus 3 personen
vorsitzender-stellvertreter und schriftführer sind bereits gewählt
muß der ausgang dieser wahl dem arbeitgeber schriftlich mitgeteilt werden
wenn ja in welcher form
vielen dank
Community-Antworten (2)
20.01.2007 um 11:37 Uhr
Hallo klausern,
ja, das muss der AG wissen, da er in der Regel zumindest mit dem BRV als Ansprechpartner zu tun hat. Ihr könnt Euch natürlich auch immer zu viert zusammensetzen.
Es ist zu empfehlen, alles schriftlich zu erledigen.
Gruß
Hugo
20.01.2007 um 15:07 Uhr
@klausern Zum Schriftführerdasein würde ich dem AG nichts mitteilen.
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