Erstellt am 18.05.2010 um 12:50 Uhr von Vannelle
Der WV übergibt die Unterlagen dem neuen BR und dort bleiben sie für die Amtszeit 4 Jahre liegen. Der AG bekommt da nichts
Erstellt am 18.05.2010 um 12:56 Uhr von rkoch
Was verstehst Du unter einer "Stimmenauszählung"?
Der AG hat ebenso wie eine im Betrieb vertretene Gesellschaft vom WV eine Abschrift der Wahlniederschrift zu bekommen (§18 WO BetrVG). Da stehen die Stimmzahlen doch schon drin (§16 bzw. §23 WO BetrVG)!?
Erstellt am 18.05.2010 um 13:01 Uhr von Mark.01
Die öffentliche Stimmauszählung unmittelbar nach der Wahl. Wie haben dem AG nur die Namen der gewählten BR Mitglieder, sowie die bei der konst. Sitzung gewählten Vor. Stellv. Schriftf. des BR bekanntgegeben. Keine Auflistung der Stimmen.
Erstellt am 18.05.2010 um 13:08 Uhr von Forentroll
@ Mark.01
Es ist so wie rkoch dir schon geschrieben hat. Da fehlt bei euch was. Sie haben ein anrecht auf die Wahlniederschrift.