Erstellt am 15.11.2018 um 12:07 Uhr von moreno
Der Rumpfbetriebsrat ernennt einen Wahlvorstand und ist solange im Amt bis es einen neuen Betriebsrat gibt oder die Amtszeit abgelaufen ist. Eine 30% Wahlbeteiligung ist nicht schön aber kein Grund keinen Betriebsrat mehr zu haben.
Erstellt am 15.11.2018 um 12:28 Uhr von Korsa
Was passiert, wenn aus welchem Grund auch immer keine Neuwahlen zustande kommen?
Erstellt am 15.11.2018 um 14:06 Uhr von alterMann
Der BR hat die Pflicht dafür zu sorgen, d a s s Neuwahlen zustande kommen!
Wenn es nicht genügend Bewerber gibt, wird bei der Wahl die Größe des BRs eben reduziert.
Erstellt am 15.11.2018 um 15:44 Uhr von basilica
Die Neuwahl nicht abzuhalten, ist eine grobe Pflichtverletzung, die eine Auflösung des BR rechtfertigen kann. Solange aber niemand einen entsprechenden Antrag beim Arbeitsgericht stellt, könnt Ihr einfach weitermachen.
Erstellt am 16.11.2018 um 10:00 Uhr von KUNO
Kann es sein, dass wir uns kennen?
warum sprecht Ihr Euren BR nicht an vielleicht kann der Euch mehr dazu sagen!!!!!
Erstellt am 16.11.2018 um 23:18 Uhr von Catweazle
Korsa, lass dich nicht verrückt machen. Der BR hat mit der Wahl nichts zu tun. Er hat lediglich den Wahlvorstand zu bestellen. Er kann auch nicht aufgelöst werden wenn der Wahlvorstand die Wahl nicht durchführt.