BR Gremium nicht mehr vollzählig
Unser BR Gremium ist nicht mehr vollzählig. Wir haben keine Nachrücker. Die Wahlbeteiligung im Mai war bei ca. 30% , sodass wir annehmen, dass kein großes Interesse an einen Betriebsrat besteht! Eigentlich müssten nach einen halben Jahr wieder Neuwahlen stattfinden! Leider kommen aus verschiedenen Gründen keine Neuwahlen zustande! Was nun ???? Soll er bestehende BR weitermachen? Soll der BR sich auslösen ? wie sieht es rechtlich aus ?
Community-Antworten (7)
15.11.2018 um 13:07 Uhr
Der Rumpfbetriebsrat ernennt einen Wahlvorstand und ist solange im Amt bis es einen neuen Betriebsrat gibt oder die Amtszeit abgelaufen ist. Eine 30% Wahlbeteiligung ist nicht schön aber kein Grund keinen Betriebsrat mehr zu haben.
15.11.2018 um 13:28 Uhr
Was passiert, wenn aus welchem Grund auch immer keine Neuwahlen zustande kommen?
15.11.2018 um 15:06 Uhr
Der BR hat die Pflicht dafür zu sorgen, d a s s Neuwahlen zustande kommen! Wenn es nicht genügend Bewerber gibt, wird bei der Wahl die Größe des BRs eben reduziert.
15.11.2018 um 16:44 Uhr
Die Neuwahl nicht abzuhalten, ist eine grobe Pflichtverletzung, die eine Auflösung des BR rechtfertigen kann. Solange aber niemand einen entsprechenden Antrag beim Arbeitsgericht stellt, könnt Ihr einfach weitermachen.
16.11.2018 um 11:00 Uhr
Kann es sein, dass wir uns kennen? warum sprecht Ihr Euren BR nicht an vielleicht kann der Euch mehr dazu sagen!!!!!
17.11.2018 um 00:18 Uhr
Korsa, lass dich nicht verrückt machen. Der BR hat mit der Wahl nichts zu tun. Er hat lediglich den Wahlvorstand zu bestellen. Er kann auch nicht aufgelöst werden wenn der Wahlvorstand die Wahl nicht durchführt.
20.11.2018 um 12:25 Uhr
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