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angehendes BR-Mitglied arbeitet im Homeoffice

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Rosalind
Nov 2018 bearbeitet

Wir stehen kurz vor dem zweistufigen Wahlverfahren zur Gründung des Betriebsrats, bisher haben wir keinen. Wir benötigen 3 Kandidaten, die wir hoffentlich mit viel Mühe aufstellen können. Einer der Kandidaten arbeitet im Homeoffice (Firma ist 500 Kilometer weg)

Fragen

  1. darf er kandidieren und gewählt werden?
  2. darf er ggf. auch BRV werden?
  3. muss der AG regelmäßige Dienstreisen zur Firma genehmigen und bezahlen?
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Community-Antworten (5)

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krambambuli

15.11.2018 um 13:26 Uhr

Er kann kandidieren. Und kosten, die wegen der BR-Arbeit entstehen, trägt der AG.

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Rosalind

15.11.2018 um 13:51 Uhr

Hi Krambambuli, du bist von der schnellen Sorte, das gefällt mir, aber ganz zufrieden bin ich noch nicht. Muss der AG auch die Dienstreisen genehmigen? Mal angenommen der BRV will einnmal im Monat für 3 Tage vor Ort sein?

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krambambuli

15.11.2018 um 14:39 Uhr

Der AG muss alle für die BR Arbeit erforderlichen Kosten tragen (§ 40 BetrVG). Dazu gehören auch Fahrtkosten (unter Beachtung der betr. Reiserichtlinien) Reisekosten. Die Fahrten müssen eben nur für die BR Arbeit "erforderlich" sein. Zumindest die Sitzungen des BR werden ja ohnehin im Betrieb stattfinden.

S
stehipp

15.11.2018 um 16:00 Uhr

Grundsätzlich sind die Kosten zu erstatten. Eine Genehmigung der Geschäftsleitung braucht euer Kollege nicht. Ich würde hier aber sehr offen und proaktiv mit dem AG reden. Wenn Euer Kollege drei Tage im Monat vor Ort sein will bedeutet dies auch die Unterbringung (Hotel?). Denke mal nicht, das er die 500 Km täglich pendeln will.

Auch sollte Euer Kollege bedenken, dass die Fahrzeit meiner Meinung nach Arbeitszeit ist. Bei 500 Km ist man schnell mal ein paar Stunden unterwegs. da gilt es Pausenzeiten usw. einzuhalten.

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Rosalind

15.11.2018 um 18:27 Uhr

vielen Dank für die Antworten

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