Wann Neuwahl nach Rücktritt des Betriebsrates?
Wenn der Betriebsrat zurücktritt (und natürlich einen Wahlvorstand einsetzt): Nach wievielen Wochen muß die Neuwahl stattfinden? Ist das irgendwo genau festgelegt oder hat der Wahlvorstand Spielraum?
Community-Antworten (4)
12.01.2007 um 19:42 Uhr
Albert, da der WV spätestens 10 Wochen vor Ende der Amtszeit eingesetzt wird, sollte er die Wahl in dieser Zeit stattfinden lassen, da der Betrieb sonst Betriebratslos ist.
Hier eine Hilfe für Dich: http://www.verdi-it.de/br-wahl/t-brw.htm
12.01.2007 um 20:01 Uhr
Ich dachte auch an die 10 Wochen. Aber gilt die Frist zweifelsfrei bei Rücktritt? Ist der Betriebsrat bei zu spät angesetzter Neuwahl nach 10 Wochen definitiv nicht mehr im Amt?
12.01.2007 um 20:10 Uhr
Albert, was ist eine zu spät angesetzte Neuwahl? §22 des BetrVG ist anzuwenden.
12.01.2007 um 21:51 Uhr
§22 sagt nichts über 10 Wochen. Im Gegenteil, man könnte den Text so deuten, daß der Betriebsrat auch nach 12 Wochen noch im Amt ist, wenn der Wahlvorstand die Wahl "zu spät" ansetzt.
Hintergrund der Frage ist die Befürchtung, daß der Wahlvorstand die Wahl absichtlich verschleppt.
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