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Wann Neuwahl nach Rücktritt des Betriebsrates?

A
Albert
Nov 2016 bearbeitet

Wenn der Betriebsrat zurücktritt (und natürlich einen Wahlvorstand einsetzt): Nach wievielen Wochen muß die Neuwahl stattfinden? Ist das irgendwo genau festgelegt oder hat der Wahlvorstand Spielraum?

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Community-Antworten (4)

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Lotte

12.01.2007 um 19:42 Uhr

Albert, da der WV spätestens 10 Wochen vor Ende der Amtszeit eingesetzt wird, sollte er die Wahl in dieser Zeit stattfinden lassen, da der Betrieb sonst Betriebratslos ist.

Hier eine Hilfe für Dich: http://www.verdi-it.de/br-wahl/t-brw.htm

A
Albert

12.01.2007 um 20:01 Uhr

Ich dachte auch an die 10 Wochen. Aber gilt die Frist zweifelsfrei bei Rücktritt? Ist der Betriebsrat bei zu spät angesetzter Neuwahl nach 10 Wochen definitiv nicht mehr im Amt?

L
Lotte

12.01.2007 um 20:10 Uhr

Albert, was ist eine zu spät angesetzte Neuwahl? §22 des BetrVG ist anzuwenden.

A
Albert

12.01.2007 um 21:51 Uhr

§22 sagt nichts über 10 Wochen. Im Gegenteil, man könnte den Text so deuten, daß der Betriebsrat auch nach 12 Wochen noch im Amt ist, wenn der Wahlvorstand die Wahl "zu spät" ansetzt.

Hintergrund der Frage ist die Befürchtung, daß der Wahlvorstand die Wahl absichtlich verschleppt.

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