Erstellt am 08.11.2018 um 09:35 Uhr von celestro
"Begründung wegen Datenschutz"
Dummes Zeug ! Das Gesetz regelt ja gerade den Anspruch auf genau diese Daten zum Zwecke der Durchführung der Wahl.
Erstellt am 08.11.2018 um 09:38 Uhr von Mercyful
Zu 1. = Ja, er kann Wahlvorstand werden und anschließend Betriebsrat (vorausgesetzt, dass er seit 6 Monaten zum Zeitpunkt der Wahl im Unternehmen ist). Jedoch endet sein Mandat mit dem Auslaufen der Befristung.
Zu 2. = Sehe ich wie celestro, hier gibt es keinen plausiblen Grund der PA die entsprechenden Informationen zur Erstellung der Wählerliste zur Verfügung zu stellen.
Erstellt am 08.11.2018 um 09:39 Uhr von moreno
Zur ersten Frage klar kann er dies aber es bedeutet nicht, dass dadurch die Befristung entfällt.
Erstellt am 08.11.2018 um 10:38 Uhr von hansimglueck
Wenn der AG die erforderlichen Daten nicht zur Verfügung stellt, kann das Arbeitsgericht angerufen werden
Erstellt am 08.11.2018 um 13:06 Uhr von wdliss
Aus dem was moreno schreibt ergibt sich auch die große Problematik in diesem Fall. Nur in den wenigsten Fällen wird ein AG bereit sein, einem MA der befristet eingestellt und Mitglied im BR ist, zu entfristen.