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Personalliste (Datenschutz)

N
NagelDBSBR
Nov 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe zwei Fragen.

  1. Kann ein befristeter AN bis zum 01.01.19 befristet, Wahlvorstand werden und anschließend Betriebsrat?
  2. Zur Aufstellung der Wählerliste habe ich ein Problem, ich bekomme keine Personalliste mit Geburtsdatum und Anschrift, was mache ich. Begründung wegen Datenschutz
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Community-Antworten (5)

C
celestro

08.11.2018 um 10:35 Uhr

"Begründung wegen Datenschutz"

Dummes Zeug ! Das Gesetz regelt ja gerade den Anspruch auf genau diese Daten zum Zwecke der Durchführung der Wahl.

M
Mercyful

08.11.2018 um 10:38 Uhr

Zu 1. = Ja, er kann Wahlvorstand werden und anschließend Betriebsrat (vorausgesetzt, dass er seit 6 Monaten zum Zeitpunkt der Wahl im Unternehmen ist). Jedoch endet sein Mandat mit dem Auslaufen der Befristung.

Zu 2. = Sehe ich wie celestro, hier gibt es keinen plausiblen Grund der PA die entsprechenden Informationen zur Erstellung der Wählerliste zur Verfügung zu stellen.

M
Moreno

08.11.2018 um 10:39 Uhr

Zur ersten Frage klar kann er dies aber es bedeutet nicht, dass dadurch die Befristung entfällt.

H
hansimglueck

08.11.2018 um 11:38 Uhr

Wenn der AG die erforderlichen Daten nicht zur Verfügung stellt, kann das Arbeitsgericht angerufen werden

W
wdliss

08.11.2018 um 14:06 Uhr

Aus dem was moreno schreibt ergibt sich auch die große Problematik in diesem Fall. Nur in den wenigsten Fällen wird ein AG bereit sein, einem MA der befristet eingestellt und Mitglied im BR ist, zu entfristen.

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