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Wir warten auf die Mitarbeiterliste - welche Angaben mus der Arbeitgeber bis wann für die Wählerliste bringen?

B
Benno_BRB
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag allerseits!

Ich habe da ein Terminproblem:

Wieviel Zeit hat der Arbeitgeber dem Wahlvorstand - also uns - die Personalliste zu übergeben? In welcher Form muss dies geschehen? Als Ausdruck oder als (Weiterverarbeitbare-)Datei? Denn im § 2 Abs 2 steht leider nur global, dass der AG dies tun muss.

Danke sehr! Anm.: Bei der letzten Wahl übergab uns der BR die Liste als Ausdruck, ausserdem noch unvollständig. Dies soll sich nicht wiederholen!

5.08903

Community-Antworten (3)

S
Sonja

20.02.2006 um 12:01 Uhr

Ich nutze für die Wahl eine Software (gibt es im Internet unter http://www.wahlvorstand.de ). Zu Deiner Frage gibt es dort folgendes MusterFormular:

Anschreiben an den Arbeitgeber zur Erstellung der Wählerliste

Absender Wahlvorstand .....

An die Geschäftsleitung im Haus

Anforderung der Liste aller Mitarbeiter/innen (einschl. Leiharbeiter/innen)

Sehr geehrte/r Frau/Herr ...........,

Grundlage einer korrekten Betriebsratswahl ist eine vollständige Liste aller Mitarbeiter/innen und nach neuestem BetrVG § 7 Abs. 2 auch der Leiharbeiter/innen unseres Betriebs. Um diese zu erstellen, brauchen wir Ihre Hilfe und Unterstützung. Auf Ihre gesetzliche Mitwirkungspflicht weisen wir hin (§ 2 Abs. 2 WO).

Bitte erstellen Sie für den Wahlvorstand die Liste, die folgende Angaben in Spalten enthalten sollte

lfd. Nr. Familienname Vorname Geburtsdatum (tt.mm.jjjj) Funktion im Betrieb Gruppe (Eintrag siehe unten) Leiharbeiter eingesetzt seit (tt.mm.jjjj) Hinweis* Bearbeitungsvermerk (bleibt leer)

*Hilfreich wären für uns auch Hinweise im Feld “Hinweise”, warum Sie eine/n Mitarbeiter/in für nicht wahlberechtigt halten (z.B. leitender Angestellter, freier Mitarbeiter usw.)

sortiert nach Gruppen

Frauen innerhalb der Gruppe nach Alphabet Männer innerhalb der Gruppe nach Alphabet Leiharbeitnehmer innerhalb der Gruppe nach Alphabet Nicht Wahlberechtigt innerhalb der Gruppe nach Alphabet

möglichst zweifach (ein Exemplar auf Papier, ein Exemplar auf Datenträger im CSV-Format (Spalten getrennt durch Semikolon, Dateierweiterung .txt oder im Excel-Format)). Da der Wahlvorstand an gesetzliche Fristen gebunden ist, bitten wir um Eingang bis spätestens ........

Mit freundlichen Grüßen

......................................... Vorsitzender des Wahlvorstands

PS: Bitte denken Sie auch daran, dass der Wahlvorstand die Wählerliste ständig aktualisieren muss. Das ist nur möglich, wenn Sie uns unverzüglich und regelmäßig über jede Veränderung in der Belegschaft informieren.

P
pit47

20.02.2006 um 12:08 Uhr

Wir vom Wahlvorstand haben unserem AG eine Frist von 14 Tagen gesetzt, um die notwendigen Auskünfte zu erhalten. Außerdem haben wir ihn auf die Rechtspflicht und auf den § 119 BetrVG wegen der Strafbarkeit bei Behinderung der Wahl hingewiesen. Wir hatten die Unterlagen nach einer Woche zur Verfügung.

B
Benno_BRB

20.02.2006 um 16:02 Uhr

Vielen Dank!

Eure Hilfe hat uns sehr gut weitergeholfen!!!

Schönen Tag noch und alles Gute!

Ihre Antwort

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