Unser Betriebsrat setzt sich aus 6 zu 5 Vertreter/innen von zwei Listen zusammen. Bei der konstituierenden Sitzung hat die größere Gruppe sowohl Vorsitzende als auch Stellvertreterin mit natürlich 6 : 5 Stimmen für sich beansprucht. Gibt es irgendein Urteil, wonach die kleinere Gruppierung auch einen Anspruch auf den Vorsitz bzw. Stellvertretung hat? Vermutlich nicht, aber gibt ja nix, was es nicht gibt. Trotz Diskussion war die größere Gruppe nicht bereit, "zu teilen". Geheime Wahl und die Hoffnung, dass vielleicht jemand zumindest geheim einsichtig wählt, haben auch nichts genutzt :-(
Gruß und Guten Rutsch