Ersatzmitglied - darf es Sitzungsniederschriften lesen?
Hallo, dürfen Ersatzmitglieder des Betriebsrates eigentlich auch die Protokolle (Sitzungsniederschriften) lesen?
Community-Antworten (5)
13.12.2006 um 14:54 Uhr
Hallo, sobald ein Ersatzmitglied tätig werden muß, kann es alle Arbeiten des ordentlichen Mitgliedes übernehmen. Wenn es dazu nötig ist, ein oder mehrere Protokolle zu lesen, ist das völlig i.O. Sind jedoch alle BR Mitglieder anwesend, ist die Einsicht nicht von nöten, um nur mal zu schauen. LG Christian
13.12.2006 um 14:55 Uhr
Moin Moin,
Natürlich dürfen die EBRM die Protokolle lesen, denn sollten sie mal zu einer Sitzung geladen werden , wäre es schön wenn sie über die aktuelle thematik informiert sind. Ich erlebe es bei uns ( 11 er Gremium ) immer wieder, dass wir Themen bei einer Sitzung komplett neu erklären müssen, weil EBRM geladen sind und diese haben sich nicht vorab informiert.
MFG H.M
13.12.2006 um 17:42 Uhr
blondie,
ja, muss es sogar sonst kann es seine aufgaben als ersatzmitglied gar nicht so recht wahr nehmen :-))
13.12.2006 um 17:45 Uhr
am besten EBRM so früh wie möglich wegen BRS informieren mit Hinweis auf Einsichtsmöglichkeit in Vorprotokoll, oder zum Sitzungsbeginn kurzer Abriss zu grad erledigten und laufenden Sachen -macht bei BR im Schichtdienst sowieso Sinn ´s is leider nicht jeder so idealistisch und liest verpasste Sitzungen nach
13.12.2006 um 22:51 Uhr
blondie fragt,
----Hallo, dürfen Ersatzmitglieder des Betriebsrates eigentlich auch die Protokolle (Sitzungsniederschriften) lesen?----
Antwort: Wenn Ersatzmitglieder für zeitweilig verhinderte, ordentliches BR Mitgl stellv. Tätig werden, so haben sie auch das Recht zur Einsicht in alle Sitzungsniederschriften des BR und dafür bedarf es nicht einmal eine Begründung.
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