Nachrücker und Protokolle - wie handhabt Ihr das allgemein?
Ab wann gilt ein nachrücker als ordentliches Mitglied? Mit erhalt der Einladung? Wir verschicken die Protokolle über email. Dürfen wir auch an die Nachrücker , die dann ordentliche BRmitglieder sind , die Protokolle schicken? Bei uns gibt es eine deutliche räumliche Trennung zweier Betriebsteile (ca 30km, 1,5Stunden ÖNV) und das bedeutet für die nachrücker aus diesem bereich einen deutlich früheren Fahrtbeginn, wenn sie die Protokolle nur bei uns im BR büro lesen dürfen.
Wie handhabt Ihr das allgemein mit den Protokollen??
Community-Antworten (5)
06.12.2006 um 23:03 Uhr
@crystal, mit Nachrücker meinst Du ein Ersatzmitglied, das ein verhindertes BR-Mitglied vertritt?
In dem Moment, in dem das reguläre BR-Mitglied verhindert ist.
Also Montagmorgen meldet sich der Kollege krank, damit tritt das Ersatzmitglied mit allen Rechten und Pflichten an seine Stelle.
Die Protokolle per email zu versenden, sehe ich als problematisch! Ich persönlich halte nicht viel davon!
Besser wäre es doch, einen Abzug des Protokolles zu Händen eines BR-Mitglied's zu schicken, der es an geeigneter Stelle im anderen Betriebsteil deponiert (Ordner!), der nur für BR-Mitglieder zugänglich ist.
Abschliessbarer Schrank zum Beispiel...
06.12.2006 um 23:03 Uhr
Sobald ein ordentliches BR-Mitglied verhindert ist, rückt das zuständige Ersatzmitglied nach ! (Bis die "Verhinderung" vorüber ist. Protokolle werden entweder per Post oder per e-mail verschickt, an die Ersatzmitglieder jedoch nur, wenn sie auch an der Sitzung teilgenommen haben. Gruß
12.12.2006 um 09:02 Uhr
Hallo, vielen Dank für die Beiträge. Leider sind diese doch sehr schwammig. Gibt es keine klaren Regelungen?
- sind Protokolle per E-Mail zulässig?
- Bin ich berechtigt als geladenes Ersatzmitglied das letzte Protokoll zu lesen?
- Kann ich dann auch über die Genehmigung des letzten Protokolls mit abstimmen obwohl ich es nur gelesen und nicht selber an der Sitzung teilgenommen habe?
Über klare Antworten würde ich mich freuen weil wir ein riesiges Problem daraus gemacht haben.
12.12.2006 um 11:28 Uhr
@BR-Unwissender zu 1: sie werden damit - isoliert betrachtet - zwar nicht gültig, aber zur Kenntnissnahme wäre eine solche Versendung i.O. zu 2: Du bist berechtigt ALLE Protokolle zu lesen, wenn Du "geladenes Ersatzmitglied bist" zu3: Kannst Du...obwohl ein solches Protokoll damit nicht gültiger wird. Die Unterschriften des BRV und des Protokollführers machen die Sitzungsniederschrift gültig. Und das das kann bereits weit vor der Sitzung sein... Privaturkundenrecht!
12.12.2006 um 11:30 Uhr
hallo, BR-Unwissender
im §25 BetrVG mit kommentar sind die rechte und pflichten der ersatzmitglieder geregelt.
mfg
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