Gruss Gott,

wenn ich in einem Betrieb mit 20Leuten (Computerladen) arbeite und ich
einen Betriebsrat gruenden mag, dann ist ja besondere
Kündigungsregelungen, wie ich nachgelesen habe daran gebunden, so das
der Betrieb (Chef) eigendlich die Gründung nicht verhindern kann.

So weit so gut. Was hindert den Arbeitgeber daran, den Laden zu
schliesen und am naechsten Tag einen neuen aufzumachen?

Lieben Gruss

Michi