Erstellt am 07.11.2006 um 22:16 Uhr von Gudula
Hallo Molli, so wie ich das mitbekommen habe, könnt ihr das garnicht verhindern. Wenn eine zweite Liste korrekt und pünktlich eingereicht wird, gibt es die Persönlichkeitswahl nicht. Dann ist Listenwahl angesagt. Aber du hast Glück, ich kann auch falsch informiert worden sein.
Erstellt am 07.11.2006 um 22:19 Uhr von Kölner
@Molli
Da macht sich der WV möglicherweise der Wahlmanipulation schuldig, wenn er eine (nach dem Grundgesetz geschützte) Listenwahl verhindern will.
Erstellt am 07.11.2006 um 22:23 Uhr von Mona-Lisa
@Molli,
so "muss" eine korrekte Vorschlagsliste aussehen!
http://www.betriebsrat-aktuell.de/download/005_wahlvorschlag_vorschlagsliste.pdf
Erstellt am 08.11.2006 um 07:55 Uhr von Ditschigp
Trotz einer solchen Liste könnte kurz vor Schluß eine alternative Liste eingereicht
werden. Dann würde die "alphabetische Liste" in der angegebenen Reihenfolge zur Wahl antreten müssen.
Erstellt am 08.11.2006 um 09:26 Uhr von Ramses II
Der Wahlvorstand hat überhaupt keine Liste zusammenzustellen!
(Die Mitglieder des WV sind aber nicht daran gehindert).
Bei einem WV der dieses so tut hätte ich einen ganz anderen Verdacht ... Wenn ich mit diesem Verdacht richtig liege, dann ist Ditschigps Schlussfolgerung allerdings völlig falsch... ;-)
Erstellt am 08.11.2006 um 09:33 Uhr von w-j-l
@Molli,
wie groß ist denn euer Betrieb überhaupt?
@ Mona-Lisa
ich widerspreche Deiner Auffassung bzgl. des links:
"so "muss" eine korrekte Vorschlagsliste aussehen! "
So kann sie aussehen, wobei ich den Teil 1 nicht mal für sinnvoll halte.
Die Zustimmung zur Kandidatur kann auch separat abgegeben werden. Die braucht nicht auf der Vorschlagsliste zu stehen. Das ist zum Beispiel dann nützlich, wenn die Vorschlagsliste vor Einholung der Stützunterschriften noch einmal geändert werden muss. Dann spare ich mir nämlich, nochmal rumzureisen und die Unterschriften einzuholen.