Unser jetziger Vertrauensmann, der nicht schwerbehindert noch gleichgestellt ist, hat die Wahlausschreibung heute ausgehängt und gleich alle Schwerbehinderten angerufen und um Stützunterschrift ersucht.
Darf eine nicht schwerbehinderte Person, die per Gesetz aber gewält werden kann aber nicht selbst wählen kann, selbst die Stützunterschriften einholen?
Nach meiner Auffassung muss sie/er doch einen Wahlberechtigten für dieses haben, oder?