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förmliches Wahlverfahren SchwbVWO stützunterschriften

B
Bigi04
Okt 2018 bearbeitet

Unser jetziger Vertrauensmann, der nicht schwerbehindert noch gleichgestellt ist, hat die Wahlausschreibung heute ausgehängt und gleich alle Schwerbehinderten angerufen und um Stützunterschrift ersucht. Darf eine nicht schwerbehinderte Person, die per Gesetz aber gewält werden kann aber nicht selbst wählen kann, selbst die Stützunterschriften einholen? Nach meiner Auffassung muss sie/er doch einen Wahlberechtigten für dieses haben, oder?

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Community-Antworten (1)

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ickederdicke

17.10.2018 um 16:09 Uhr

Bei dem FÖRMLICHEN Wahlverfahren wird zuerst ein Wahlvorstand von der SBV berufen, dieser hat im weiteren Verlauf der Wahl alles in der Hand.Hier kann sich der Kollege auch als Kandidat aufstellen lassen und Stützunterschriften der Schwerbehinderten/Gleichgestellten einholen. Siehe www.integrationsaemter.de ZB-Spezial zur SBV Wahl 2018. Im EINFACHEN Wahlverfahren wird ein nicht Schwerbehinderter/ Gleichgestellter in der Wahlversammlung von einem wahlberechtigten SB / GL vorgeschlagen, darf sich kurz vorstellen und ist dann bis nach dem Wahlgang nicht im Raum.

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