Erstellt am 17.10.2018 um 14:09 Uhr von ickederdicke
Bei dem FÖRMLICHEN Wahlverfahren wird zuerst ein Wahlvorstand von der SBV berufen, dieser hat im weiteren Verlauf der Wahl alles in der Hand.Hier kann sich der Kollege auch als Kandidat aufstellen lassen und Stützunterschriften der Schwerbehinderten/Gleichgestellten einholen.
Siehe www.integrationsaemter.de ZB-Spezial zur SBV Wahl 2018.
Im EINFACHEN Wahlverfahren wird ein nicht Schwerbehinderter/ Gleichgestellter in der Wahlversammlung von einem wahlberechtigten SB / GL vorgeschlagen, darf sich kurz vorstellen und ist dann bis nach dem Wahlgang nicht im Raum.