Erstellt am 25.11.2021 um 16:55 Uhr von celestro
Wenn man weiß, was "abgeht" ist eine Sammlung sicherlich auch jetzt schon möglich. Rechtlich spricht jedenfalls nichts dagegen.
Erstellt am 26.11.2021 um 09:31 Uhr von IlkaB
Erstellt am 26.11.2021 um 10:45 Uhr von celestro
Nachtrag: Der Kollege sollte nur schauen, dass man den Wahlvorschlag dann korrekt zuordnen kann. Also am Besten sowas wie "Wahlvorschlag für die BR-Wahl im Jahr 2022 bei der Firma XYZ".
Erstellt am 26.11.2021 um 11:16 Uhr von IlkaB