Guten Morgen ;-)

ich habe mich schon "dumm und dämlich" gesucht - aber noch keine befriedigende Antwort gefunden.
Wir sind 25 MA im Unternehmen, wählen also im vereinfachten Wahlverfahren.
Wieviele Unterschriften genau sind nun auf dem Wahlvorschlag notwendig? Zählt die Unterschrift des Vertreters des Vorschlags auch als Stützunterschrift? Oder braucht es bei 6 Vorschlägen insgesamt 18 Unterschriften (zzgl. der des Kandidierenden)?

Und gleich noch was: In der Vergangenheit hatten wir einen Vordruck für die Wahlvorschläge, die lediglich Lfd.Nr., Name und Vorname des Kandidierenden enthielten (also ohne Geburtsdatum und Tätigkeit im Betrieb), da wir uns alle seit rd. 25 Jahren in- und auswendig kennen. Wäre dieser Vordruck jetzt ungültig?