Erstellt am 13.03.2014 um 04:56 Uhr von Oblatixx
1/20 der Belegschaft für die Liste. Nicht Jeder einzeln!
Erstellt am 13.03.2014 um 07:14 Uhr von nicoline
*sind wir als WV etwas unsicher was die Anzahl der Stützunterschriften betrifft.*
Wie kann das angehen? Es steht in der WO und wird auch in Schulungen erklärt!
*höchstwahrscheinlich Personenwahl / würden wir jedem Wahlvorschlag*
Wenn es eine Personenwahl gibt, dann ist nur ein Wahlvorschlag vorhanden und dieser Wahlvorschlag braucht die erforderliche Anzahl der Stützunterschriften. Kommt einer dazu, muss auch dieser wieder die erforderliche Anzahl.........
*Wir haben bis dato eine Wählerliste. *
ich bitte um Entschuldigung, aber, wenn man WV ist, sollte man sich wenigstens mit den Begrifflichkeiten auskennen. Wählerliste ist das Verzeichnis der Beschäftigten, die wählen dürfen!
Erstellt am 13.03.2014 um 07:44 Uhr von rolfo
wenn ich hier Arbeitgeber wäre und einen Grund zur Anfechtung der Wahl suchen würde wäre das ein Klacks. Solche Fragen eines Wahlvorstands lassen die Befürchtung aufkommen dass da mehr nicht stimmt.
Erstellt am 13.03.2014 um 09:32 Uhr von Lexipedia
@nicoline & rolfo
Ich schließe mich euch 1000 % an.
Wie blind kann man nur so in eine so wichtige Sache ohne Schulung gehen. Aua!
Erstellt am 13.03.2014 um 10:31 Uhr von elduderino
@oblatixx Vielen Dank.
An alle anderen sei mir die Frage erlaubt warum mit solch einer Schärfe geantwortet wird.
In unserer Wahlordnung steht, das jeder Wahlvorschlag 3 Stützunterschriften braucht. Laut meinem Verständnis, gäbe es dann aber Listenwahl wenn jeder eine eigene Liste hat.
Thema Schulung: Wir waren vor ca 6 Wochen auf einem Eintagesseminar. Wieviel man von einer neuen Materie versteht, wenn über 70 Folien einfach durchgeblättert werden mag jeder selbst herausfinden.
Da ich mit der aktuellen Meinung des WV teilweise nicht übereinstimme, ist es doch wohl erlaubt Fragen zu stellen.
Auch wenn mir im Beitrag ein zugegebener Begrifflichkeitsfehler unterlaufen ist, wünschte ich mir doch einfach darauf hingewiesen zu werden, anstatt dafür verspottet zu werden.
Dennoch vielen Dank für die Antworten.
Erstellt am 13.03.2014 um 10:53 Uhr von pillepalleTR
"In unserer Wahlordnung steht, das jeder Wahlvorschlag 3 Stützunterschriften braucht. "
Seltsam - in meiner(!) WO steht davon nix. Muss wohl mal ne neue kaufen.
Dafür steht aber in meinem (!) Gesetz was zum Thema (http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__14.html):
"(4) Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein; in Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer."
Wie sagte mal ein Referent bei ner BR-Schulung: "Gesetze immer ganz und bis zum Ende lesen.".
Des Rätselslösung liegt hier sogar noch viel näher; es ist in dem Fall nämlich nicht am Ende, sondern ganz am Anfang zu finden.
"Einzwanzigstel" ist hier das Zauberwort.
Erstellt am 13.03.2014 um 11:03 Uhr von pillepalleTR
Nur zum Verständnis:
"Thema Schulung: Wir waren vor ca 6 Wochen auf einem Eintagesseminar. Wieviel man von einer neuen Materie versteht, wenn über 70 Folien einfach durchgeblättert werden mag jeder selbst herausfinden.
Da ich mit der aktuellen Meinung des WV teilweise nicht übereinstimme, ist es doch wohl erlaubt Fragen zu stellen."
Ihr wart also zusammen als WV auf Schulung und habt jetzt unterschiedliche Meinungen? Ich würde mich mit den Fragen mal an den Referenten bzw. den Seminaranbieter wenden. Bei "guten" Instituten bekommt man die Möglichkeit nach der Schulung/dem Seminar Fragen bspw. per Mail an den Referenten zu richten.
Außerdem erhält man bei den einschlägigen Anbietern die Möglichkeit, ein feedback zur Veranstaltung zu geben...Das sollte man in jedem Fall auch nutzen.