betriebsratswahl.deSeminare

Gerichtliche Bestellung des Wahlvorstands

L
Linux
Feb 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, In zwei aufeinanderfolgenden BV´s konnte bei uns kein Wahlvorstand gewählt werden. Nun würden wir die Gerichtliche Bestellung ins Auge fassen. Frage: Wie genau geht das? Gibt es ein Musterschreiben an das Arbeitsgericht? Fristen etc.? Vielen Dank für eure Antworten,

Linux

51509

Community-Antworten (9)

C
celestro

04.10.2018 um 23:36 Uhr

Wendet Euch am Besten an die Rechtsantragsstelle Eures Gerichtes.

P
Pjöööng

05.10.2018 um 01:24 Uhr

Woran ist es denn gescheitert? Keiner der bereit ist das Amt zu übernehmen oder hat nimand eine Mehrheit bekommen??

M
MaJoK

06.10.2018 um 19:45 Uhr

Linux du scheinst doch interessiert und sprichst in der Mehrzahl, seid ihr zu dritt dann wäre der Wahlvorstand komplett. Oder will eure Belegschaft keinen Betriebsrat? Dann freut sich der AG.

C
celestro

06.10.2018 um 20:32 Uhr

"seid ihr zu dritt dann wäre der Wahlvorstand komplett."

Aber nur, wenn die Belegschaft den 3en eine Mehrheit gibt.

M
MaJoK

06.10.2018 um 22:53 Uhr

1 Stimme pro Vorschlag reicht doch:)

C
celestro

06.10.2018 um 22:57 Uhr

Du weißt schon, daß wir hier von der Betriebsversammlung reden, bei der die Belegschaft den WV bestimmen soll ?

L
Linux

09.10.2018 um 22:11 Uhr

Hallo, Danke für eure Antworten, leider helfen die nicht weiter ;-) Wir haben ein 5-er Gremium in der Versammlung beschlossen, mit 3 Personen wäre die Wahl durchgegangen. Es haben aber nicht alle 5 (trotz Stichwahl) die erforderliche Stimmzahl erhalten. Ich habe die Rechtsantragstelle gefragt, die übrigens selbst ratlos war, und habe mich zu einem selbst formulierten Antrag zu einem Beschlussverfahren entschieden.

P
Pjöööng

10.10.2018 um 00:49 Uhr

Was? Ihr habt ein 5er WV beschlossen und dann hat kein 5er WV eine Mehrheit bekommen? Verstehe ich nicht.

C
celestro

10.10.2018 um 02:06 Uhr

"Wir haben ein 5-er Gremium in der Versammlung beschlossen, mit 3 Personen wäre die Wahl durchgegangen. Es haben aber nicht alle 5 (trotz Stichwahl) die erforderliche Stimmzahl erhalten."

Laut Gesetz besteht der WV aus 3 (in Worten DREI Personen). Zwar gibt es auch Ausnahmen, aber die betreffen dann wirklich nur sehr große Betriebe, wo dann auch entsprechend viel Arbeit anfällt. Wie groß ist denn besagte Firma ? Und wer hat überhaupt beschlossen, daß es ein 5er Gremium werden soll ?

Und wenn nicht alle 5 eine Mehrheit bekommen haben ... wieso geht man dann nicht lieber doch auf einen 3-Personen-WV zurück ?

Ihre Antwort