Zwei Betriebsstätten - ein Betriebsrat?
Eine Firma besteht aus zwei verschiedenen Bereichen, wobei einer einen Betriebsrat hat. Von einer anderen Firma wird eine Abteilung übernommen. Die neue Abteilung wechselt nur, wenn sie dem Bereich angehört, der einen BR hat. Aus der neuen Abteilung wird eine eigene Betriebsstätte die ca. 200km vom Hauptbetrieb mit BR entfernt liegt. Die zuständige Personalabteilung ist ebenfalls im Hauptbetrieb. Gehört diese neue Abteilung nun auch dem BR an?, oder müssten sie einen eigenen BR wählen.
Community-Antworten (1)
15.10.2006 um 14:59 Uhr
Nickname,
kommt darauf an, ob es sich um eine Eingliederung handelt, dann seid Ihr zuständig und müsst neu wählen, wenn sich die Stärke der Belegschaft maßgeblich ändert oder ob es sich um ein eigenständiges Betriebsteil handelt.
Am besten liest Du Dir mal § 4 des BetrVG mit Kommentierung durch.
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