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Wahlvorstand

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Peter RTB
Sep 2018 bearbeitet

Darf der Wahlvorstand Info weiter geben wieviele Wahllisten gibt, wer auf der liste steht uzw

Gruß Peter

70502

Community-Antworten (2)

K
kratzbürste

23.09.2018 um 10:23 Uhr

Am Ende der Einreichungsfrist muss er es bekannt geben.

Es ist zwar nicht seine Aufgabe, es schon zwischendurch jemanden zu erzählen - aber ein Geheimnis sehe ich da nicht.

C
celestro

24.09.2018 um 11:47 Uhr

"Es ist zwar nicht seine Aufgabe, es schon zwischendurch jemanden zu erzählen - aber ein Geheimnis sehe ich da nicht."

Ich schon. Die "Frager" würden sich Informationen beschaffen, die Ihnen bei der Erstellung Ihrer Liste helfen würden. Ich wüßte nicht, nach welcher Maßgabe der WV hier helfen dürfte, bzw. ob er ohne Erlaubnis die Infos einer Liste raus geben darf. Meiner Ansicht nach darf er das nicht.

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