Erstellt am 23.09.2018 um 08:23 Uhr von kratzbürste
Am Ende der Einreichungsfrist muss er es bekannt geben.
Es ist zwar nicht seine Aufgabe, es schon zwischendurch jemanden zu erzählen - aber ein Geheimnis sehe ich da nicht.
Erstellt am 24.09.2018 um 09:47 Uhr von celestro
"Es ist zwar nicht seine Aufgabe, es schon zwischendurch jemanden zu erzählen - aber ein Geheimnis sehe ich da nicht."
Ich schon. Die "Frager" würden sich Informationen beschaffen, die Ihnen bei der Erstellung Ihrer Liste helfen würden. Ich wüßte nicht, nach welcher Maßgabe der WV hier helfen dürfte, bzw. ob er ohne Erlaubnis die Infos einer Liste raus geben darf. Meiner Ansicht nach darf er das nicht.