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Informationsrechte bei Anfechtung der Wahl?

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Rebell
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben als Unabhängige Liste erfolgreich eine Anfechtung der BR-Wahl beim Arbeitsgericht erreicht. Der neugewählte BR wird aller Voraussicht nach Beschwerde beim LAG einreichen, womit der Beschluß des Arbeitsgerichts noch nicht rechtsgültig wird. Gibt es für uns als Unabhängige Liste (keine Gewerkschaft im Rücken) die Möglichkeit unsere Belegschaft über den Sachstand zu informieren? Der jetzige Betriebsrat droht damit arbeitsrechtliche Schritte wegen Störung des Betriebsfrieden zu fordern.....

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Community-Antworten (12)

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Michael-W

15.09.2006 um 18:26 Uhr

Sprecht doch einfach mit den Kollegen und sagt was falsch gelaufen bei der BR Wahl. Wenn Ihr bei der Wahrheit bleibt habt Ihr nix zu befürchten.

Michael-W

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Heini

15.09.2006 um 23:24 Uhr

Selbstverständlich kann die Belegschaft über den Stand der Dinge informiert werden. Da solche Gerichtsverhandlungen öffentlich sind hätte jede Person als Zuschauer der Verhandlung beiwohnen können. Auch könnte es morgen in der Zeitung stehen und Keiner könnte etwas dagegen unternehmen. Wichtig ist aber, dass sachlich und sauber berichtet wird. Ich würde den Kollegen mitteilen wann die Verhandlung vor dem LAG stattfindet und empfehlen, der öffentlichen Verhandlung vor dem LAG als Zuschauer beizuwohnen.

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Fayence

16.09.2006 um 15:07 Uhr

Rebell, ich rate Euch im Hinblick auf die Vorgeschichte zu Eurer Wahl an, Euch bedeckt zu halten!

Wartet den Richterspruch ab und punktet bei Eurer Neuwahl (ohne nachzukarten)!!!

P.S. Berichte bitte, wie die Verhandlung ausgegangen ist! Bin mehr als neugierig. ;-))

L
Lotte

16.09.2006 um 15:45 Uhr

Rebell, würde ja gerne mal die Geschichte Eurer Anfechtung erfahren, da Du im Beitrag 31809 schriebst, dass die GL Eure Wahl angefechtet habe.

Jetzt habt Ihr die Wahl angefechtet, handelt es sich um ein anderes Verfahren oder gibt es hier zwei "Rebell"?

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Fayence

16.09.2006 um 16:11 Uhr

Lotte, siehe Beitrag 28271 !

P.S. Und nicht vergessen, wir müssen nicht mehr für oder gegen eine Wahlanfechtung argumentieren! ;-))

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Lotte

16.09.2006 um 16:45 Uhr

Fayence, kann ich nicht mal in Ruhe Rebell eine Frage stellen, ohne dass Du Dich belehrend einmischst? ;-(

Meine Frage wird durch 28271 auch nicht beantwortet

H
Heini

16.09.2006 um 23:01 Uhr

Fayence, soweit ich den Beitrag von Rebell entnehme, wurde hier beim Arbeitsgericht für die Seiten von Rebell positiv entschieden. Was steht dem entgegen den Kollegen dieses nebst der Begründung mitzuteilen. Alles wurde in einem öffentlichen Verfahren behandelt jeder hätte der Verhandlung beiwohnen können. Ich bin immer noch der Meinung dass die Kollegen im Betrieb informiert werden sollten auch wenn ein Berufungsverfahren ansteht. Es sind eben nicht nur die Malocher die ihren Stimmzettel in die Urne werfen sollen, sondern auch die mündigen Wähler die ständig über die Arbeit "ihres" BR informiert werden sollten auch wenn es nicht immer positive Mitteilungen sind.

F
Fayence

17.09.2006 um 11:06 Uhr

Heini, als Betriebsrat würde ich auch über den Stand der Dinge informieren, aber wohlgemerkt als BR! Dass diesem BR nicht daran gelegen ist, spricht doch nicht für ihn!

Und was ist, wenn das LAG anders urteilt? Wäre nicht das 1. Mal! Solange dieses Urteil nicht rechtskräftig ist, wäre ich mit der Verkündung der "Gewinner-Position" extrem vorsichtig und darauf würde es m.E. sehr schnell hinauslaufen!

Aber auch wenn dieses Urteil bereits rechtskräftig wäre, würde ich rein sachlich darauf hinweisen, dass ich von meinem Recht der Wahlanfechtung Gebrauch gemacht habe und das Urteil für sich sprechen lassen, mehr aber auch nicht!

Jede Aktion erzeugt eine Gegenreaktion, dessen sollte man sich sehr bewusst sein!

H
Heini

17.09.2006 um 13:31 Uhr

Ich glaube sehr wohl das Rebell in der Lage ist, die Mitarbeiter sachlich zu informieren. Was spricht dagegen wenn die Wähler, denn die betrifft es ja, entsprechend informiert werden. Und ob es überhaupt IMMER die alleinige Aufgabe des BR ist Mitarbeiter zu informieren bezweifele ich. Rebell könnte sich mit seinen Mitstreitern vor das Firmentor stellen, und Handzettel verteilen in dem steht das die Wahlanfechtung vor dem Arbeitsgericht erfolgreich gewesen ist aber noch mit einem weiteren Verfahren vor dem LAG rechnen müsse. Weiterhin können die Gründe die das Arbeitsgericht zur Urteilsfindungen anführt mitgeteilt werden. Das ist legitim und in Ordnung.

Im Übrigen wer Redet davon, dass sich jemand hinstellt und seine Gewinner Position verkündet. Man kann Information auch vernünftig übermitteln ohne ein Königsverhalten an den Tag zu legen.

Das jede Reaktion eine Gegenreaktion erzeugt ist logisch. Nur wenn ein Mensch sich vor so etwas fürchtet, darf er nicht einmal mehr gehen, denn dadurch wird Staub aufgewirbelt.

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Fayence

17.09.2006 um 13:59 Uhr

Heini, Ziel muss doch sein, bei den irgendwann anstehenden Neuwahlen als "Unabhängige Liste" zu punkten! Und dieses Ziel erreiche ich aus meiner Sicht am ehesten, wenn ich mich möglichst neutral (wie von mir oben dargelegt) verhalte. Ist aber meine ganz persönliche Meinung!

Hat für mich aber nichts mit der "Furcht" vor Gegenreaktionen zu tun! Diese Äusserung bezog sich darauf, dass die Bemühungen um Aufklärung ganz schnell den gegenteiligen Effekt erzeugen können. Beispielsweise unter dem Gesichtspunkt "Wer sich "verteidigt", klagt sich an!" Es mag aber durchaus sein, dass ich hier zu "Schwarz" sehe!

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Rebell

18.09.2006 um 13:19 Uhr

Hmm, geht ja alles ein bisschen an meiner eigentlichen Frage vorbei ;-)

Haben heute erfahren, dass der BR einen Beschluß gefasst hat, dem Personalleiter mitzuteilen, dass mit unserem Team (wir arbeiten alle in einem Unterteam der P-Abteilung) keine vertrauensvolle Zusammenarbeit mehr möglich sei.... Dabei haben gerade wir immer versucht, diese zwei Dinge sauber zu trennen, aber egal... Da fühlen sich wirklich einige auf ihren bisher unangetasteten Schlips getreten.....

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Michael-W

18.09.2006 um 14:49 Uhr

Hallo Rebell,

ja leider gehts es hier oft an der eigentlichen Frage vorbei. Aber fassen wir doch mal zusammen. Rein rechtlich spricht nichts dagegen das Ihr die Kollegen darüber informiert das und warum ihr in erster Instanz erfolgreich gegen die Wahl vorgegangen seid. Das wie solltet Ihr Euch aber ganz genau überlegen. Auf jeden Fall solltet Ihr den anderen Kollegen auch mitteilen wenn es zur weiteren Verhandlungen vor dem LAG kommt. Datum, Uhrzeit, Sitzungssaal etc. Betont auch das Ihr jederzeit ansprechbar seit für Kollegen die mehr dazu wissen wollen. Ich persönlich würde sehr gerne wissen wie das bei Euch weitergeht. Auch ich kann aus Erfahrung sagen das einigen Leuten die Wahrheit manchmal unangenehmt ist. Und wie in Eurem Fall kann dann von diesen Leuten auch mit unsachlichen bzw. unwahren Argumenten gearbeitet werden. Halt mich bitte auf dem laufenden.

Gruss

Michael-W

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