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Übergangsmandat und GBR

B
Baumschubser
Sep 2018 bearbeitet

Hallo, ist das Übergangsmandat eigentlich auch dafür gedacht im bestehenden GBR das Ruder zu übernehmen ( Mehrheit der Mitarbeiter im Unternehmen ) bevor im abgespaltenen und dem bestehenden Unternehmen zugeschlagenen Betrieb neugewählt wurde?

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Community-Antworten (2)

G
ganther

11.09.2018 um 00:46 Uhr

GEDACHT ist das Übergangsmandat dafür, dass unverzüglich eine BR-Wahl eingeleitet wird und bis dahin das laufende Geschäft geregelt wird. Für Übernahme des Ruders ist die Vorschrift nicht gedacht.

K
kratzbürste

11.09.2018 um 09:55 Uhr

Im GBR ist man das Ruder ganz schnell wieder los, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse wieder ändern.

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