In unserem Betrieb sind 49 männliche und 9 weibliche Beschäftigte. Nach der Berechnung nach dem Höchstzahlnsystem zur Ermittlung der Anzahl der Betreibsratssitze für die Minderheit der weiblichen Beschäftigten entfallen die fünf höchsten Quotienten jedoch komplett auf die männlichen Angestellten. Gemäß der WO und dem BetrVG soll die Minderheit jedoch gemäß ihrem prozentualen Anteil in der Gesamtbelegschaft im BR berücksichtigt werden. In unserem Betrieb mit 58 Angestellten werden jedoch nur 5 BR-Mitglieder gewählt.
Wie ist dieses Problem zu lösen?