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nachträgliche Stimmabgabe, vereinfachtes Wahlverfahren

R
Rexis
Aug 2025 bearbeitet

Hallo, wie macht ihr das "praktisch" mit der nachträglichen Stimmabgabe. Urne verschließen und später auszählen, bis die Wahlumschläge da sind, oder Termine frühzeitig bestimmen, dass zur Wahlversammlung alle Umschläge da sein müssen?

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Community-Antworten (4)

H
hansimglueck

28.08.2018 um 14:51 Uhr

Du darfst die verspätete Stimmabgabe nicht ausschließen. Die Urne bleibt verschlossen, bis die von euch gesetzte Frist zur nachträglichen Stimmabgabe abgelaufen ist.

R
Rexis

28.08.2018 um 15:10 Uhr

und wenn der Abgabetermin auf den Auszählungstermin gesetzt wird?

K
krambambuli

28.08.2018 um 16:53 Uhr

Schon der Begriff "verspätete Stimmabgabe" sagt doch, das die Stimmzettel nach dem eigentlichen Wahltag eingehen können.

Stellt jemand den Antrag, müsst ihr wohl oder übel eine entsprechende Frist einräumen. Man will ja nun nicht mit Gewalt eine Wahlanfechtung herauf beschwören.

B
BRHamburg

28.08.2018 um 20:38 Uhr

Wenn der Termin rechtzeitig festgesetzt wird und die Briefwahlunterlagen ausgegeben werden braucht es auch keine Nachfrist.

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