Sind 1Euro-Jobber die länger als drei Monate im Betrieb beschäftigt sind bei der Betriebsratswahl wahlberechtigt?
Erstellt am 09.08.2006 um 12:36 Uhr von Angi1 Hallo kibo, zu § 5 BetrVG steht im Fitting "Sogenannte 1 Euro Jobber sind keine Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG" also nicht wahlberechtigt. MfG Angi1