Minderheitenquote
Hallo,
Was passiert wenn während der laufenden Amtszeit ein Vertreter der Minderheitenquote das Amt niederlegt und wir dann, statt bisher 3 (notwendigen) nur noch 2 Minderheitsverteter im Gremium haben? Es gibt auch unter den Ersatzkandidaten keine weiteren Männer. Müssen wir dann neu wählen oder nicht? Konnte hierzu nichts wirklich passendes finden.
Danke
Community-Antworten (2)
14.08.2018 um 17:38 Uhr
Ich braucht nicht neu zu wählen. Es rücken eben Frauen nach.
14.08.2018 um 18:46 Uhr
manchmal muß man auch nichts "passendes" finden. Im BetrVG findet man im § 13 Abs. 2 die Gründe, wann Neuwahlen außerhalb des normalen Zeitrahmens eingeleitet werden müssen. Da dort nichts von "zuwenig Personen des Minderheitengeschlechtes übrig" steht, muß man auch nicht neu wählen.
Das der Grund dort auch nicht stehen kann, ist aber auch rein logisch. Denn eine Wahl, bei der sich zuwenige Personen aus dem Minderheitengeschlecht als Kandidaten aufstellen, ist ja auch gültig.
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