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Keine Benachrichtigung über Betriebsratswahlen - Wahl anfechtbar?

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lampin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin seit 21 Jahren im Rettungsdienst tätig. Seit 3 Jahren nun bin ich durch eine Erkrankung, welche ich mir durch fahrlässiges Verhalten meines Arbeitgebers zugezogen hatte, arbeitsunfähig. Ein Jahr lang erhielt ich befristete Vollerwerbsminderungsrente, welche mir dann aber wieder genommen wurde. Nun klage ich vor dem Sozailgericht gegen BfA und UK-Bund auf Anerkennung als Berufskranheit und Erwerbsminderungsrente. Nun bin ich ja nach wie vor beim DRK KV Rottweil angestellt (und zwar in einem unkünbaren Arbeitsverhältnis), allerdings seit 3 Jahren ohne Bezüge. Ich würde somit sagen, das Arbeitsverhältnis ruht. Mein Arbietgeber wolltem mich schon auf ganz plumpe Weise loswerden, um sich vor den Verpflichtungen (soziale Verantwortung) zu drücken. Dies ist ihm jedoch nicht gelungen. Nun wurden Betriebsratswahlen durchgeführt, ohne mich zu benachrichtigen. Davon erfuhr ich erst Monate nach der Wahl. Da ich nicht mehr im Betrieb selbst bin, ist der AG verpflichtet, mir eine Benachrichtigun per Post zukommen zu lassen, oder? Dies ist aber nicht geschehen. Dies kann sicherlich nicht rechtens sein. Daher meine Frage: Sind diese Wahlen anfechtbar?

7.550024

Community-Antworten (24)

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Fayence

24.07.2006 um 23:31 Uhr

lampin,

der AG ist für eine Betriebsratswahl aus gutem Grund nicht verantwortlich. Die Durchführung einer ordnungsgemässen Wahl ist allein Sache des Wahlvorstands, welcher durch Deine KollegInnen gestellt wird. Zum einen solltest Du diesen keinen bösen Willen unterstellen, vergessen zu haben, Dir die Wahlunterlagen zuzusenden und zum anderen halte ich die Möglichkeit der Wahlanfechtung aus diesem Grund für unwahrscheinlich. Auch sind seit Bekanntgabe des offiziellen Wahlergebnisses vermutlich schon mehr als 2 Wochen vergangen, womit eh nichts mehr zu machen wäre!

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Rollie

24.07.2006 um 23:39 Uhr

@Fayence, wäre der AG möglicherweise nicht indirekt doch mit verantwortlich als Verantwortlicher der Abteilung, die dem Wahlvorstand die Wählerliste liefert ?

F
Fayence

24.07.2006 um 23:42 Uhr

@ Rollie

Diesen Einwand habe ich schon mit einkalkuliert! ;-)) Was glaubst Du, warum ich geschrieben habe, dass der AG nicht für die BR-Wahl verantwortlich ist?

K
Kölner

25.07.2006 um 00:25 Uhr

Der Witz daran ist, dass der AG tatsächlich verantwortlich ist für die BR-Wahl. Aber halt nur nicht ganz so wie Rollie das meint!

F
Fayence

25.07.2006 um 00:30 Uhr

Kölner, meinst Du nicht, diese Deine Aussage könnte lampin jetzt etwas irritieren?

R
Rollie

25.07.2006 um 00:33 Uhr

ich bin es zugegeben als kleines Licht auch etwas :-)

L
Lotte

25.07.2006 um 00:54 Uhr

Also ich glaube Kölner meint;-) , dass nach BetrVG §20 Behinderung der Wahl der AG Sorge dafür zu tragen hat, dass er nicht in den Verdacht der Wahlbehinderung kommt

K
Kölner

25.07.2006 um 01:00 Uhr

@Lotte Wir könnten seelenverwandt sein...oder reinkarniert oder einfach nur gleichdenkend. ;-)

L
Lotte

25.07.2006 um 14:22 Uhr

Kölner, vielleicht siamesische Zwillinge, verflixt nur, dass Du manchmal ganz woanders hin willst wie ich ;-))

L
lampin

26.07.2006 um 16:22 Uhr

Nun, nachdem Ihr Euch ausgelassen habt und nach Gemeinsamkeiten gesucht habt, wäre es doch toll, wenn man auf eine fachlich tendierende Frage auch qualifizierte Antworten gibt, gelle. Also, nach meinen Recherchen ist es Wurst, ob der AG verantwortlich ist oder nicht - das ist absolut nicht relevant. Wichtig ist, daß bei der Basis der Wahlvorbereitung ein Fehler unterlaufen ist, welcher dazu beitragen könnte, die BR Wahl NICHTIG zu machen. dann würde auch keine 2-Wochenregel oder 3 benötigte Wahlberechtigte dazu benötigt werden, um die Wahl im Nachhinein anzufechten bzw. eben als NICHTIG zu erklären. So zumindest habe ich dies aus einschlägigen Informationen interpretiert. Kann dies so jemanden bestätigen?

Ausserdem hat der AG selbstverständlich dafür Sorge zu tragen, daß die BR-Wahl ordnungsgemäß über die Bühne geht --> Wahlbehinderung etc...

Vielen Dank für Eure aussagefähigen Antworten

Lampin

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Fayence

26.07.2006 um 22:26 Uhr

Lampin,

Nichtigkeit dieser Wahl? Vergiss es, da müssten gravierende Fehler passiert sein, die noch nicht einmal den Anschein einer ordnungsgemässen Wahl erkennen lassen!

Und davon kann wirklich nicht die Rede sein! Selbst wenn die 2 Wochen-Frist noch nicht abgelaufen wäre, würde sich ein Arbeitsgericht mehr als schwer damit tun, aufgrund eines unberücksichtigten AN eine Wahlanfechtung mit dem Ziel "Feststellung einer unwirksamen BR-Wahl" zuzulassen.

Also freunde Dich mit Deinem gewählten BR gedanklich an!

L
lampin

27.07.2006 um 00:24 Uhr

o.k., ich mach nen Deckel drauf. Ich geb´s einfach meinem RA, der soll dann daraus machen was er will (sind ja noch andere Dinge zu klären). Hab eh keine Zeit mit diesem asozialen Verein wegen jeder Lapalie zu streiten, da gibt es wichtigere Dinge. Auf jeden Fall danke ich Euch für die Einschätzung.

F
Fayence

27.07.2006 um 00:27 Uhr

lampin, bevor Du Geld zum Fenster rauswirfst... (Dein RA ist nicht anfechtungsberechtigt).

Hak das Thema "BR-Wahl" ab und konzentrier Dich auf wesentliche Dinge des Lebens!

RI
Ramses II

27.07.2006 um 02:24 Uhr

lampin,

wenn ich jetzt hier ein Psychogramm von Dir enstellen würde, würde ich vermutlich vom Admin zur Ordnung gerufen...

L
lampin

27.07.2006 um 12:47 Uhr

@Ramses II

Wenn du glaubst, aus ein paar Sätzen einen Menschen beurteilen zu können, dann wäre es sicherlich besser, du hast kein Recht dazu, Psychogamme zu erstellen. Solche Leute sitzen nämlich auch leider viel zu oft an Positionen, wo sie nicht hingehören. Was gefällt Dir denn nicht an meiner Anfrage?

@Fayence

Thanks für den tipp

RI
Ramses II

27.07.2006 um 12:51 Uhr

lampin,

es ist Deine durch und durch destruktive Art die mir nicht gefällt.

L
lampin

27.07.2006 um 12:57 Uhr

wow, ich bin beeindruckt. So schnell kannst du das beurteilen. Was bist Du von Beruf? Psychologe? Hast Du aber sicherlich wegen besonderer Leistungen schon ein Dipl. davor, oder nicht?

Ich finde, der Admin sollte dich wirklich sperren - mit welchem Recht bringst du hier Beurteilungen über Meschen, dessen Geschichte du nicht einaml kennst und die du nicht in der Lage sein kannst, so zu definieren?

L
Lotte

27.07.2006 um 13:48 Uhr

Nun boxt Euch nicht gleich,

Lampin, es läßt sich nunmal der Eindruck nicht verhehlen, dass es sich hier um eine späte Rache aufgrund des damaligen fahrlässigen Verhaltens durch Deinen AG handelt.

L
lampin

27.07.2006 um 14:10 Uhr

@Lotte nee, der Eindruck täuscht. Das Wort Rache ist falsch - ersetze es durch langjähriges kennenlernen meins AG, welcher durch sein Verhalten mein Leben über den Haufen geworfen hat und sich nun (trotz 7 Gutachten) weigert, eine soziale Eingliederung überhaupt nur anzudenken. Daher kommen Begriffe wie "asozial", was ja letztendlich nichts anderes als "unsozial" beduetet, und da liege ich ja sicherlich richtig. Ich will Dich nicht langweilen, aber wenn es mir nicht gelungen wäre, mich während meiner Krankheit (und ja, ich war bereits Rentner) selbstständig zu machen und heute eine Firma mit 6 Angestellten zu betreiben, dann hätte ich kein Haus, kein Job und eine nicht sehr aussichtsreiche Zukunft zu bieten. Das prägt. Und wenn man sieht, daß der AG sich windet und streubt, soziale Verantwortung zu tragen, kann es schon mal vorkommen, daß man darauf aus ist, ernst genommen zu werden. Und so ist es - Punkt! Ich bin nach wie vor in ungekündigter Anstellung und habe einfach ein Recht darauf, wenigsten über betriebsinterne Dinge informiert zu werden. Kannst du das verstehen? Es sind hier Dinge gelaufen, die würden auch einem Herrn Ramses sein psychisches Profil neu auslegen lassen, wie z.B.

  • unter Androhung der Beendigung des AV = Kündigung wurden wir dazu gezwungen, auf der Intensivstation des örtlichen Krankenhauses mitzuarbeiten. dort holte ich mir 2 Infektionskrankheiten und seitdem bin ich out of Order. Natürlich klagte ich gegen die nicht zulässige Arbeitnehmerüberlassung - denn nichts anderes ist dies - und bekam nach 4 Monaten aucxh Recht, so mussten wir nicht mehr diese "Aushilfsarbeiten" ausführen (Leider hatten nur 3 andere MA den Mut, sich dieser Entscheidung anzuschliessen. Dies alles nützte aber nichts - denn ich war bereits krank und bin es bis heute. Das war 1999! Mein AG verschleppte die Meldung an die BG (UK-Bund) um fast 9 Monate und stellte mich als Simulant dar. Über Mobbing (ich bekam die härtesten Schichten und Abmahnungen - trotz anraten des Betriebsarztes und div. Gutachten mich zu schonen) klagte ich auf Teilzeit (weil ich keinen bezahlten und unbez. urlaub erhielt um mich zu regenerieren) und bekam Recht. Dann konnte ich auf 50% reduzieren bis ich kollbierte und 2003 das Aus kam. Also streite ich seit 2000 vor der BfA, UK-Bund, Sozialgericht um Gerechtigkeit; leider wird hier nach dem Motto der biologischen Selbstlösung verfahren: So lange blocken, ablehnen und verschleppen bis der Kläger tot oder wieder gesund ist.

Wieso erzähl ich das alles eigentlich . Keine Ahnung, hab wichtigers zu tun. Auf jeden Fall hab ich keinen Bock, mich von Leuten anmachen und einschätzen zu lassen, die nicht wissen um was es geht. Eigentlich wollte ich NUR eine Antwort auf eine banale Frage - aber die habe ich ja jetzt auch bekommen. dafür bin ich Euch dankbar.

also, Euch alles gute

Lampin

RI
Ramses II

27.07.2006 um 14:46 Uhr

Vor diesem Hintergrund macht eine Wahlanfechtung Sinn!

F
Fayence

27.07.2006 um 15:00 Uhr

Nach Ablauf? 14 Tagesfrist mit Ziel "Feststellung der Nichtigkeit"! Halte ich nach wie vor für ein zweck- und sinnloses Unterfangen!

Ich bleibe dabei: Konzentration auf wesentliche Dinge und nicht auf Nebenschauplätze!

L
Lotte

27.07.2006 um 15:13 Uhr

Ramses, das meinst Du nicht ernst!?

F
Fayence

27.07.2006 um 15:22 Uhr

Lotte,

ich würde ja von der Ernsthaftigkeit ausgehen, aber vor einem anderen Hintergrund!

Und jetzt vermute ich mal; es geht nicht um die Möglich- oder Unmöglichkeit dieser Wahlanfechtung sondern um "Duftmarken & Lebenszeichen" bzw. die Feststellung des anfechtungsberechtigten AN-Status.

L
lampin

27.07.2006 um 16:07 Uhr

Halt, Stopp und Entschuldigung - ich wollte nicht so weit gehen. Wollte nur ne grobe Einschätzung meinses Anliegens; bitte lasst uns nicht den Hintergrund diskutieren. Ich habe auf jeden Fall ne Richtung und werde wie gesagt die Sache einfach meinem RA geben - der ist eh mit mir als Mandant fast schon ausgelastet, da spielt diese Anfrage keine große Rolle mehr. Wird wohl nichts zu machen sein, aber ich habe dann den Rücken frei. Ich werde mich wie angesprochen auf das "Wesentliche" konzentrieren, denn BfA, UK-Bund und DRK GF sind ja auch noch offen.

Vielen Dank

Lampin

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