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N
NagelDBSBR
Aug 2025 bearbeitet

Ist es erforderlich, für jede Abteilung unserer FA einen eigenen BR zu wählen, nur weil die Abteilungen an verschiedenen Orten in Deutschland liegen. Z. B. Berlin, Emden, Hamburg, Hannover(die meisten), Braunschweig, Salzgitter, Frankfurt, München. Jeweils 2-20 Mitarbeiter.

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Community-Antworten (3)

C
celestro

07.08.2018 um 13:39 Uhr

Würde vielleicht erst einmal:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/betrieb-und-betriebsteil-nach-dem-betriebsverfassungsgesetz_018313.html

lesen und dann die Frage ggf. nochmal konkretisieren.

K
krambambuli

07.08.2018 um 17:58 Uhr

Ich würde unter www.bzo-wissen.de nachleden. Ansonsten beantworten die §§ 1 - 4 BetrVG die Frage.

C
Challenger

07.08.2018 um 19:17 Uhr

§ 3 BetrVG - Abweichende Regelungen -

(1) Durch Tarifvertrag können bestimmt werden:

  1. für Unternehmen mit mehreren Betrieben a) die Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats oder b) die Zusammenfassung von Betrieben

Hierbei müssten aber eine/die Gewerkschaft mitmachen.

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