Erstellt am 07.08.2018 um 10:13 Uhr von Pjöööng
Seid Ihr Euch sicher dass Ihr einen BR wählen könnt / müsst / dürft der mehrere Standorte umfasst?
Ansonsten: Die Wahl des WV ist so unspektakulär dass man dies in der Regel durchaus den sowieso vor Ort anwesenden Kollegen überlassen kann.
Erstellt am 07.08.2018 um 10:21 Uhr von Krambambuli
Sehe ich auch so. Mehrere Standorte heißt in der Regel auch mehrere Betriebsräte mit jeweils einen eigenen Wahlvorstand.
Also in jedem Standort eine Betriebsversammlung. Das während der Zeit der Versammlung der Betrieb zum Stilstand kommt, ist der Normalfall und vom Gesetzgeber so vorgesehen.