Betriebsrat für Niederlassungen
Hallo,
meine Frage lautet wie folgt. Unser Unternehmen besteht aus einer Hauptstelle in Dortmund und 2 Niederlassungen in Berlin.Wie sieht das eigentlich aus, kann nur ein Betriebsrat in der Haupstelle gegründet werden der dann für alle Niederlassungen zählt obwohl die Mitarbeiter sich so gar nicht kennen?
Community-Antworten (10)
11.07.2006 um 00:35 Uhr
Hallo, wenn die Betriebe in Berlin "betriebsratsfähig" sind, dann wählen sie je eigene Betriebsräte. Alle 3 Betriebe konstituieren dann einen Gesamtbetriebsrat.
14.07.2006 um 12:48 Uhr
Hallo ich hab da mal eine etwas Komplexe Frage. In unserem Betrieb läuft momentan eine Wahlanfechtung seitens der Geschäftsleitung wegen der Anzahl der Betriebsratsmitglieder. Wir haben in diesem und im letzen Jahr 2x eine Teilbetriebsausgliederung bei uns durchgeführt.
Jetzt behauptet der Betriebsrat dass wir ein Gemeinschaftsbetrieb sind, weil einige Sachen dafür sprechen. Falls das Gericht ein Urteil spricht dass wir ein Gemeinschaftsbetrieb sind, muss es dann eigentlich eine Neuwahl geben oder bleibt der alte Betriebsrat bestehen? Für eine schnelle Antwort wäre ich euch echt dankbar.
Gruß
14.07.2006 um 12:55 Uhr
Wenn der BR für den Gemeinschaftsbetrieb gewählt wurde und das Gericht stellt fest dass ein Gemeinschaftsbetrieb vorliegt dann ist der BR doch korrekt gewählt...
14.07.2006 um 14:12 Uhr
Danke die Ramses II für deine prompte Antwort, aber der Betriebsrat hat damals nicht nach dem Gemeinschaftsbetrieb gewählt, aber die Ausgliederungen fanden ganz kurz vor Bekanntmachung des Wahlausschreibens statt, damit die Mitarbeiteranzahl geringer gehalten werden konnte.
Deswegen ist vor Gericht das Thema Gemeinschaftsbetrieb jetzt erst aufgekommen.
Gruß
14.07.2006 um 15:16 Uhr
katja,
das verstehe ich jetzt nicht.
Also, es gab mal einen Betrieb "A", aus dem die Betrieb "b" und "c" ausgegliedert wurden. Aus dem ehemaligen "A" ist damit der Betrieb "a" geworden.
Die Zerlegung in "a", "b" und "c" fand kurz vor dem Aushang des Wahlausschreibens statt.
Richtig?
Die AN welcher Betriebe haben sich denn an der Wahl beteiligt?
14.07.2006 um 15:45 Uhr
Völlig Richtig Ramses II,
wir waren mal ein kompletter Betrieb A, aus dem Teilbereiche zu eigenen Firmen ausgegliedert wurden.
Somit konnte man die Mitarbeiteranzahl in Berieb A verringern, damit man hinterher die Wahl anfechten kann ( das nur noch ein BR-Mitglied gewählt wird).
So muss in unserem Fall dann eine Neuwahl stattfinden?
Gruß
14.07.2006 um 15:46 Uhr
An der Wahl haben sich die Mitarbeiter aus dem Betrieb a beteiligt.
14.07.2006 um 15:54 Uhr
katja,
das heißt doch aber auch, dass die Anzahl der BR-Mitglieder an Hand der AN-Zahl im Betrieb "a" ermittelt wurde?
Wenn ich Dich richtig verstehe sind im Betrieb "a" zwischen 5 und 20 AN. Und diese haben dann doch ein BR Mitglied gewählt?
Irgendwo habe ich noch einen Hänger.
14.07.2006 um 16:14 Uhr
Das ist normal ist auch verdammt kompliziert. Ich erklär dir das mal von Anfang an. Unser Betrieb hat im Jahre 2003 das erstemal einen Betriebsrat gegründet. Die Geschäftsleitung war davon gar nicht angetan und vor allem nicht von denen die da drin sind. Ihnen blieb aber nichts anderes übrig als das erstmal so zu akzeptieren. Also hat die GL sich ein Konzept ausgedacht wie man den BR für die nächste Wahl kleiner bekommt. Die Idee war das man teilweise betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen hat und eben auch Ausgliederungen von Teilbereichen in der Produktion vorgenommen hat um die Mitarbeiteranzahl zu reduzieren. So der Betriebsrat hat aber 3 Mitglieder gewählt und die Wahl wurde angefochten.Die GL hat aber gemerkt bei dem 2.Gerichtstermin das die Anfechtung wegen eines Gemeinschaftsbetriebes nicht so gut für sie aussieht und ist jetzt auf die Idee gekommen das vor Gericht zuzugeben, dass es ein Gemeinschaftsbetrieb ist damit eine Neuwahl stattfinden kann.Die GL hofft das bei einer Neuwahl die Mehrheit dann diesen BR nicht noch einmal wählen wird. Deshalb meine Frage, ob es dann sofort eine Neuwahl geben wird. Gruß
15.07.2006 um 02:20 Uhr
katja,
das wäre gar nicht so schwer wenn Du mal die Fakten sauber darstellen würdest.
So ist das für mich ein Stochern im Nebel.
Verwandte Themen
Betriebsrat in Niederlassung gründen, im gesamten Unternehmen kein BR
ÄlterHallo zusammen, ich versuche mal so viele Informationen wie möglich zusammen zu tragen, damit mein Anliegen auch entsprechend beantwortet werden kann. Sollte ich etwas vergessen, so bitte ich um kurze
Niederlassungen - wie weit müssen die vom Hauptsitz entfernt sein, damit ein eigener BR gewählt werden darf?
ÄlterHallo wir wollen wieder einen Betriebsrat gründen. Einer wurde schon durch ein Arbeitsgericht aufgelöst. Wir haben eine Hauptfirma und 4 Niederlassungen in Deutschland Jetzt wollen wir in der Haup
Abschriften der Wählerliste - mache ich mich strafbar?
ÄlterHallo, bei unserer Firma haben wir 26 verschiedene Niederlassungen im Bundesgebiet, in 12 Niederlassungen befinden sich eigenständige Betriebsräte, bei denen z. Zt. die Neuwahlen laufen. Da ich zu
Firma mit 24 Niederlassungen. Gemeinsamer BR in 2 Niederlassungen möglich?
ÄlterHallo, ich möchte gerne von Euren "fundierten" Kenntnissen Gebrauch machen. Folgender Sachverhalt: Wir sind eine Fa. mit 24 Niederlassungen, zwei Niederlassungen liegen ca. 75 entfernt und möchten
Wahlvorstand Prüfung Betriebe, bzw Betriebsteile
ÄlterIch wurde vergangene Woche von unserem Betriebsrat zum Vorsitzenden des Wahlvorstandes zur Betriebsratswahl 2010 bestellt. Bei dem Unternehmen handelt es sich um einen Grosshandelsbetrieb mit Hauptsi