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Betriebsausschuss wahl

C
Cimcik
Jul 2018 bearbeitet

BR Wahl wurde seit 40 jahren ertesmal als Listenwahl durchgeführt.

Ich bin und meine zwei Kollegen von meine Liste1, in das BR reingekommen.

Von Liste2, andere 14 Leiäute in das BR reingekommen.

17 er Gremium

Betriebsausschusswahl:

Alle Kandidaten Namen wurde auf die Tafel aufgeschrieben untereinander.Für jeder Name hat 17 Mitglieder der BR auf ein kleine zettel ja-Nein-Enthalten geschrieben. Für jede Kandidat ein runde abgestimmt. Dann wurde auf Tafel, für jeden Kandidat abgegebene Ja,nein,enthalten aufgelistet. Je nach meiste ja stimme wurde BA mitglieder und ersatztmitglieder festgelegt.

In dem Zeitpunkt wüssten wir (3 BRM von meine Liste reingekommen ist in das BR) nicht, dass das BA wahl als Listenwahl durchgeführt werden kann,

wenn ich mit zweite Vorschlagliste gemacht hätte.

Ich habe 14 nein 3 Ja bokommen, bei der mehrheitswahl.

Drei Ja, von mir und meine Leute.

Somit bin mit nur 3 Ja , 14 nein

Draussen geblieben.

Kann ich immer noch was dagegen machen.?

Ich wollte unbedingt BA rein.

LG

72703

Community-Antworten (3)

C
Challenger

29.07.2018 um 13:23 Uhr

§ 119 Bürgerliches Gesetzbuch Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

§ 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

Hast Du einen Rechtschutzversicherung, oder bist Du Gewerkschaftsmitglied ? Wenn nicht, dann wende Dich an die Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht. Die Wahl kann analog zu §19 BetrVG nur innerhalb von 2 Wochen angefechtet werden,

C
celestro

29.07.2018 um 14:15 Uhr

und die Wahl war bereits am 04. Mai. Also egal wie oft Du die Frage noch stellst, Du kannst es knicken.

G
ganther

29.07.2018 um 16:46 Uhr

Challenger

die von dir genannten §§ sind Rechtsgrundlagen zur Anfechtung von WILLENSERKLÄRUNGEN. Du solltest dich vielleicht mal mit diesem Begriff beschäftigen...

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