Erstellt am 28.07.2018 um 10:33 Uhr von celestro
fehlt da jetzt noch Text ? Allerdings ist es schon ziemlich naiv, bei einer BV keine Nachrücker zu wählen, denn es kann ja immer jemand ausfallen.
Ich verstehe es so, das Ihr noch keinen BR habt, richtig?
Erstellt am 28.07.2018 um 10:59 Uhr von Simpson7
Lieben Danke für diese hilfreiche Antwort.
Wir haben noch keinen Betriebsrat. Da die Ersatzleute keinen Kündigungsschutz haben, wurde dieser nicht gewählt.
Erstellt am 28.07.2018 um 12:03 Uhr von MaJoK
Ja es müssen mindestens 3 Wahlvorstandsmitglieder sein. Da müsst ihr noch mal ein WV Mitglied nachwählen. Obwohl was für eine Kündigungsfrist hast du den?4 Wochen ist Minimum.
Wenn ihr die Wahl innerhalb dieser 4 Wochen durchführt, passt es doch.
Ersatzleute für den WV und auch WVM haben keinen Kündigungsschutz, das betrifft gewählte BR-Mitglieder.
Erstellt am 28.07.2018 um 12:09 Uhr von Simpson7
Werde höchstwahrscheinlich nach meiner Kündigung frei gestellt. Ist bei uns so üblich weil bei uns derzeit viele zum Wettbewerb wechseln.
Wenn nicht dann wär ich noch bis zum 30.09. dort beschäftigt.
Aber danke für deine Antwort.
Erstellt am 28.07.2018 um 12:13 Uhr von Krambambuli
Du bist dann möglicher Weise von der Arbeit freigestellt - aber nicht vom Amt des WV. Das kannst du ja noch bis zum Ende durchführen.
Erstellt am 28.07.2018 um 13:10 Uhr von Simpson7
@krambambuli
Und das wäre rein rechtlich wirklich noch möglich?
Das wär wirklich eine super Lösung und allen geholfen....
Erstellt am 28.07.2018 um 13:22 Uhr von Krambambuli
Das wäre die einzige praktische Lösung. Ansonsten müsstet ihr tatsächlich wieder zusammen kommen und neu wählen, um einen 3er - WV hinzugekommen.
Erstellt am 28.07.2018 um 13:25 Uhr von hansimglueck
Der Arbeitgeber kann zwar von der Arbeit freistellen aber eben nicht von einem Amt des BetrVG. Das hast du, bis das Arbeitsverhältnis endet.
Erstellt am 29.07.2018 um 06:59 Uhr von BRHamburg
Und Mitglieder des Wahlvorstandes haben einen Kündigungsschutz von 6 Monaten nach der Wahl. Gleiches gilt für Ersatzmitglieder nach einer Sitzung des Wahlvorstandes, an der sie teilgenommen haben.