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BR-Wahl anfechten - aber wie?

H
Hemi66
Nov 2016 bearbeitet

Hallo eine Frage, mir und 23 weiteren Kollegen wurde vor einem halben Jahr betriebsbedingt gekündigt (sozialauswal) Ich habe dagegen auf Wiedereinstellung geklagt, jetzt wurde mir in fast allen Punkten Recht zugesprochen. Ich muß jetzt abwarten ob die Gegenseite in Berufung geht, oder mich wieder einstellt.

Wenn das geschehen sollte, besteht für mich die Möglichkeit die BR-Wahl, die ja erst Anfang dieses Jahres stattfand, anzufechten?? Wenn ja, wie muss ich vorgehen??

Gruß von Hemi66

3.60402

Community-Antworten (2)

FB
Frank B.

23.06.2006 um 15:46 Uhr

Die Wahl kann nur bis 14 Tage nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses angefochten werden. Es sei denn es sind so gravierende Fehler gemacht worden, dass sie an sich unwirksam ist.

§ 19 BetrVG Wahlanfechtung

(1) Die Wahl kann beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte. (2) Zur Anfechtung berechtigt sind mindestens drei Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber. Die Wahlanfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, zulässig.

RI
Ramses II

24.06.2006 um 00:45 Uhr

Mit welcher Begründung wollt Ihr denn die Wahl anfechten?

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