Erstellt am 15.07.2018 um 18:15 Uhr von hansimglueck
Wendet Euch doch mal an die Gewerkschaft. Die könnte euch helfen (Mitgliedschaft vorausgesetzt).
Erstellt am 15.07.2018 um 19:15 Uhr von celestro
"Nun verlässt ein Wahlausschussmitglied die Firma. Damit ist der Wahlvorstand nicht mehr handlungsbefugt und wir dürfen frühestens im nächsten Jahr Januar eine neue Wahl durchführen."
1.) habt Ihr keine Ersatzmitglieder für den Wahlvorstand ?
2.) Wie kommt Ihr bitte auf die Idee, die weiteren Schritte dürften erst so erfolgen, daß die neue Wahl im Januar stattfinden kann ?
3.) Zu wann verläßt denn dieses WV-Mitglied die Firma ?
Erstellt am 16.07.2018 um 13:29 Uhr von BRHamburg
Hallo Ussi Ein Wahlvorstand mit 9 Mitgliedern wäre schon sehr groß. Die Regel sind eigentlich 3 Mitglieder und bei größeren Unternehmen 5 Mitglieder. Sprecht mit der Gewerkschaft und holt euch dort Rat. Ihr müsst in keinem Fall bis nächstes Jahr warten bis ihr einen neuen BR wählt.
Erstellt am 16.07.2018 um 13:37 Uhr von celestro
"Hallo Ussi Ein Wahlvorstand mit 9 Mitgliedern wäre schon sehr groß."
Woher nimmst Du bitte, daß der WV aus 9 Leuten bestande nhaben soll ?