Leih - AN BR Wahl - sind die bei der Zahl der BR-Mitglieder mit zu berücksichtigen?
Guten Morgen, wir haben ein Problem zur Betriebsratswahl!! In unserem UN arbeiten 250 MA auf Schiffen der Reederei davon arbeiten 70 MA mit einem Dienstleistungsüberlassungsvertrag (schon immer). Auf Grund der Alterstrukur geht die Zahl lansam aber ständig nach untern und die positionen werden dann mit neuen MA des UN besetzt. Nun hat der Wahlvorstand, wie auch in der Vergangenheit einen 9er BR gewählt und auch konstituiert der Arbeitgeber will dies nun anfechten. Er sagt die MA mit einem Dienstleistungsüberlassungsvertrag gehören ja nicht zu uns. Wir vertreten die Auffassung das sie mit unseren MA auf unseren Schiffen arbeiten und die 250 Arbetisplätze feste der Reederei sind, somit für uns der 9er BR. Ist dies Richtig oder hat der AG recht mit einem 7er BR. Vielen Dank Gruß Detlef Kobrow
Community-Antworten (1)
01.06.2006 um 17:30 Uhr
Hallo Flotte Sie dürfen zwar wählen haben auf die Kopfgröße des BR's keine auswirkung.
Gruß BMW
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